WIE KÖNNEN SICH BETRIEBE DER FLEISCHWIRTSCHAFT VOR DEM CORONA-VIRUS SCHÜTZEN?

Neuer Leitfaden mit „Ampelsystem“.

Im Verlauf der COVID-19-Pandemie in 2020 kam und kommt es immer wieder zu Virus-Ausbrüchen in Betrieben der Fleischwirtschaft, insbesondere in Schlacht- und Zerlegebetrieben, die zur kritischen Infrastruktur „Ernährung“ zählen. Dadurch kann es zu einer hohen Anzahl infizierter Personen sowohl innerhalb des Betriebes als auch im Wohnumfeld kommen. Wie können Betriebe der Fleischwirtschaft ihr Personal vor dem Corona-Virus schützen?

Diese und weitere Frage beantwortet ein neuer Leitfaden, der  am 16.12. erstmals während einer Sitzung dem zuständigen Landtagsausschuss vorgestellt wurde. Der Leitfaden soll den zuständigen Behörden eine Hilfestellung bei der Ermittlung und Beurteilung eines Infektionsgeschehens in einem Betrieb der Fleischwirtschaft und bei der Festlegung von Maßnahmen geben. Es werden Entscheidungshilfen für die Gesundheitsbehörden in Form eines „Ampelsystems“ aufgezeigt. Die „Ampel“ soll den Gesundheitsbehörden beispielhaft Hinweise geben, ob ein Betrieb weiter betrieben werden darf oder ob dieser zu schließen ist.

Außerdem kann der Leitfaden bei der Beratung von Betrieben zur Optimierung betriebseigener Hygienekonzepte genutzt werden. Dementsprechend wird erklärt, wie eine Einschleppung des Corona-Virus in einen Betrieb verhindert werden kann, mit welchen Maßnahmen einer innerbetrieblichen Ausbreitung des Corona-Virus in der Belegschaft nach Eintrag entgegengewirkt und wie eine Früherkennung eines Ausbruchsgeschehens erreicht werden kann.

In den Betrieben der Fleischwirtschaft üben verschiedene amtliche Überwachungsbehörden routinemäßige Kontrolltätigkeiten in eigener Zuständigkeit aus, vor allem die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie die Gewerbeaufsicht. Der Leitfaden zeigt die Schnittstellen der verschiedenen Überwachungsbehörden auf: Synergieeffekte können zur Unterstützung der für den Infektionsschutz zuständigen Behörden bei der Bekämpfung der Pandemie beitragen.

Der Leitfaden kann gleichzeitig den Verantwortlichen in Betrieben der Fleischwirtschaft, vor allem in Schlacht- und Zerlegebetrieben, als Hilfestellung bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten zur Vermeidung von Infektionsgeschehen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 geben.

Die Intention des Leitfadens besteht auch darin, die Erfahrungen und Kenntnisse aus der Praxis zu sammeln und so einen Beitrag zu einer stetigen Verbesserung des Infektionsschutzes zu leisten. Bei neuen Erkenntnissen soll der Leitfaden laufend aktualisiert werden.

Leitfaden: Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 in Betrieben der Fleischwirtschaft (nicht vollständig barrierefrei)
(PDF, 0,45 MB)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz