Erfolgreich abgemahnt: Anbieter beendet Trickserei bei Haselnussanteil in Joghurt

Auf dem Joghurt prangen groß abgebildet mehrere Haselnüsse, doch der Nussanteil ist ohne Taschenrechner nicht zu erkennen.

Diese undurchsichtige Art der Mengenkennzeichnung auf einem Haselnussjoghurt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorerst beendet. Er mahnte den Anbieter, die Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG, erfolgreich ab. Zuvor hatte sich ein Verbraucher über das Produkt beschwert und dieses bei Lebensmittelklarheit gemeldet.

Nur 2,9 Prozent Haselnüsse – doch das ist nicht zu erkennenHeben Anbieter eine oder mehrere Zutaten auf dem Etikett besonders hervor, müssen sie den Mengenanteil dieser Zutat am Gesamtprodukt angeben. Dies schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor. Im genannten Fall trifft diese Verpflichtung auf die prominent abgebildeten Haselnüsse zu.

Der Hersteller hatte allerdings zwei verschiedene Prozentangaben aufgedruckt: zum einen den Anteil der Haselnusszubereitung am Endprodukt – er beträgt 14,5 Prozent – und zum anderen den Anteil der Haselnüsse an dieser Zubereitung – er beträgt 20 Prozent. Der tatsächliche Anteil an Haselnüssen am Endprodukt lässt sich nur rechnerisch ermitteln (14,5 % * 20 % = 2,9 %) und ergibt 2,9 Prozent.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah hierin einen Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und mahnte den Anbieter daraufhin ab. Dem Verbraucher sei es in der Einkaufssituation nicht zuzumuten und ohne Hilfsmittel auch kaum möglich, den tatsächlichen Gehalt der Haselnüsse selbst auszurechnen, argumentierte der vzbv.

Die Privatmolkerei Bauer GmbH & Co. KG hat inzwischen eine Unterlassungserklärung unterschrieben und zugesichert, den Joghurt in Zukunft nicht mehr ohne die prozentuale Mengenangabe der Haselnüsse am Gesamtprodukt anzubieten. Der vzbv gewährt dem Anbieter eine Umstellungsfrist bis zum 30.04.2021.

Quelle: vzbv