Neuartige und traditionelle Lebensmittel: Leitlinien fertig gestellt

Die EFSA hat zwei Leitliniendokumente zu neuartigen Lebensmitteln bzw. traditionellen Lebensmittel aus Drittländern veröffentlicht, die helfen sollen zu gewährleisten, dass diese Lebensmittel sicher sind, bevor Risikomanager entscheiden, ob sie in Europa in Verkehr gebracht werden können.

Die EFSA entwickelte die Leitlinien nach Verabschiedung der neuen europäischen Verordnung über neuartige Lebensmittel im November 2015. Mit der Verordnung, welche die vorherige aus dem Jahr 1997 ersetzt und im Januar 2018 in Kraft tritt, wird ein zentrales Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt. EU-Risikomanager werden über die Marktzulassung neuartiger Lebensmittel entscheiden und können zur Bestätigung deren Sicherheit die EFSA um die Durchführung einer wissenschaftlichen Risikobewertung ersuchen.

Was sind neuartige und traditionelle Lebensmittel?

Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die von den europäischen Bürgern vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dies umfasst Lebensmittel aus neuen Quellen (z.B. an Omega-3-Fettsäuren reiches Krill-Öl) sowie Lebensmittel, die mittels neuer Technologien (z.B. Nanotechnologie) oder unter Verwendung neuer Stoffe (z.B. Phytosterine, auch Pflanzensterole) gewonnen werden. Traditionelle Lebensmittel sind eine Untergruppe neuartiger Lebensmittel. Der Begriff bezieht sich auf Lebensmittel, die in Ländern außerhalb der EU traditionell verzehrt werden. Hierzu zählen Lebensmittel aus Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen, Algen und Tieren (z.B. Chia-Samen, Baobab-Früchte, Insekten oder Wasserkastanien).

Leitlinien zu Anforderungen

In den neuen Leitlinien wird ausführlich erläutert, welche Art von Informationen Antragsteller für die Risikobewertung zur Verfügung stellen müssen. Außerdem wird erklärt, wie diese Informationen vorzulegen sind, bevor die EFSA die Sicherheit der neuartigen oder traditionellen Lebensmittel bewerten kann. Antragsteller, die Anträge zu neuartigen Lebensmitteln einreichen, müssen Daten vorlegen, die das betreffende Produkt beschreiben. Die Antragsunterlagen (Dossiers) sollten Daten enthalten über die kompositorischen, ernährungsphysiologischen, toxikologischen und allergenen Eigenschaften des neuartigen Lebensmittels sowie Informationen zum Herstellungsverfahren und den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen.

Auf traditionelle Lebensmittel aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) geht die EFSA in einem separaten Leitfaden ein. Antragsteller müssen Nachweise der sicheren Verwendung des traditionellen Lebensmittels in mindestens einem Land außerhalb der EU für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren vorlegen. Die EFSA und die Mitgliedstaaten werden diese Nachweise dann in parallelen Verfahren bewerten.

Einbeziehung von Interessengruppen

Bei der Entwicklung der Leitlinien hat die EFSA ihre Interessengruppen eng eingebunden. Neben einer zweimonatigen öffentlichen Konsultation hatten Interessengruppen auch die Möglichkeit, bei einem Treffen in Brüssel Rückmeldung zu den Entwürfen zu geben.

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Quelle: EFSA