Unsichtbare Schutzhülle für Obst und Gemüse unter der Lupe

In Supermärkten finden sich zunehmend mit einer unsichtbaren Schutzhülle überzogene Orangen, Mandarinen und Avocados.

Dieses sogenannte Coating soll die Haltbarkeit dieser Lebensmittel auch ohne zusätzliche Plastikverpackung deutlich verlängern. Bietet dieser Überzug echte Vorteile, ist er gesundheitlich unbedenklich und sind die entsprechend präparierten Früchte gekennzeichnet? Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) gibt Antworten.

„Für die Schutzschicht werden entweder pflanzliche Fette der Firma Apeel Sciences oder eine Verbindung aus Zucker und pflanzlichen Ölen von AgriCoat NatureSeal verwendet. Beide Coatings sind zur Oberflächenbehandlung von Früchten zugelassen und gelten als gesundheitlich unbedenklich. Nur bei Bio-Lebensmitteln ist das Coating-Verfahren nicht erlaubt“, erläutert Gisela Horlemann, Ernährungsexpertin beim VSB.

Das Coating bildet eine dünne, physikalische Barriereschicht gegenüber Feuchtigkeitsverlust und Oxidation und dient damit der Verlängerung der Haltbarkeit, was erste Untersuchungen bestätigen. Gleichzeitig soll dieses Verfahren die Nährstoffqualität der Früchte erhalten, was bisher noch nicht nachgewiesen wurde.

Aktuell besteht eine Kennzeichnungspflicht von Oberflächenbehandlung nur bei Zitrusfrüchten durch eine bestehende Vermarktungsnorm. Bei anderen Früchten ist die Kennzeichnung freiwillig. Allerdings bewerben die Handelsketten die Coating-Verfahren häufig mit entsprechenden Logos auf den Früchten.

„Grundsätzlich begrüßen wir das Coating von Früchten zur Verringerung von Plastikverpackungen und zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Inwieweit eine längere Haltbarkeit aber auch einen Erhalt der Nährstoffqualität bedeutet, muss noch eingehend untersucht werden. Zusätzlich bedarf es, nicht nur im Hinblick auf Allergiker, einer verpflichtend geregelten, deutlichen Kennzeichnung am Produkt“, fordert Horlemann.

Quelle: VerbraucherService Bayern