Wo Schinken drauf, steht muss auch Schinken drin sein … aber ist das immer so?

Welche Erwartung an die Qualität des Schinkens darf der Verbraucher haben, wenn er sich ein mit Schinken belegtes Brötchen oder eine Schinkenpizza bestellt?

Die Antwort ist klar – wo Schinken drauf steht muss auch Schinken drin sein! Dies gilt nicht nur für das Fleischerzeugnis als solches, sondern auch für zusammengesetzte Produkte wie Schinkenpizza oder Schinkenbrötchen.

Schinkenprodukte gehören zu den sogenannten Kochpökelwaren. Gerade bei Kochpökelwaren gibt es am Markt eine breite Palette an Produkten in unterschiedlichsten Qualitäten und Preissegmenten, die bei der Herstellung von verarbeiteten Produkten verwendet werden können – aber eben nicht alle den Namen Schinken tragen dürfen. Auf einer fertig gebackenen Pizza beispielsweise hat der Verbraucher dann kaum mehr eine Möglichkeit sicher zu erkennen, welche Art von Kochpökelware enthalten ist bzw. welche Qualität die Zutat aufweist.

Der Bereich Convenience Food am CVUA Freiburg ist zuständig für die amtliche Untersuchung und Beurteilung von Fertiggerichten wie Pizza und belegten Brötchen in Baden-Württemberg. Für 2020 stand die Überprüfung der Zusammensetzung und Bezeichnung entsprechender Produkte mit Schinkenanteil im Fokus.

Projektbeschreibung

Eine Überprüfung bzw. Aussage über die Qualität einer Zutat ist bei zusammengesetzten Produkten nicht immer zweifelsfrei möglich. Bei der Probenahme von Pizza und belegter Backware wurden deshalb vor Ort jeweils die Kennzeichnung des zusammengesetzten Lebensmittels bei Abgabe an den Verbraucher sowie die Kennzeichnung der als Zutat verwendeten Kochpökelware dokumentiert. Zur Beurteilung wurde neben dem sensorischen Befund die Bezeichnung der Produkte, beispielsweise auf Speisekarten oder Schildern in der Auslage, und die Kennzeichnung der Rohware herangezogen.

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Quelle: CVUA Freiburg