Statement Bundesministerin Klöckner zu Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet

Zu Lebensmittelwerbung – auch auf Social-Media-Kanälen –, die besonders auf Kinder abzielt, kann Bundesernährungsministerin Julia Klöckner wie folgt zitiert werden:

„An Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung müssen wir stärker in den Blick nehmen. Ich meine, hier sind weitergehende Beschränkungen notwendig. Dies gilt gerade auch für den digitalen Bereich, der für den Medienkonsum von Kindern immer relevanter wird. Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ernähren.

Das habe ich kürzlich auch gegenüber dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft deutlich gemacht. Ihn fordere ich auf, die Verhaltensregeln zu verschärfen –  ganz konkret fordere ich Nachbesserungen bei der Altersgrenze und bei der Werbung für Lebensmittel mit ungünstiger Nährstoffzusammensetzung. Weiter ist wichtig, dass verschärfte Verhaltensregeln in der Praxis auch streng angewandt werden.“

Hintergrund

Die sogenannte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) enthält inhaltsbezogene Regulierungen für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung. Sie ist durch den Medienstaatsvertrag der Länder und die Verhaltensregeln zur Lebensmittelwerbung des Deutschen Werberats umgesetzt worden. Dabei haben es die Länder bislang versäumt, eine verantwortungsbewusste Regelung zu finden und durchzusetzen, um den Schutz von Kindern wirksam zu gewährleisten.

Die derzeitigen Verhaltensregeln des Deutschen Werberates hält das Bundesministerium für nicht ausreichend, um die AVMD-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen und damit unsere Kinder zu schützen.

Quelle: BMEL