OLG Karlsruhe: Deutscher Balsamico lehnt sich nicht in unzulässiger Weise an „Aceto Balsamico di Modena“ an

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. März 2021 entschieden, dass die Aufmachung des Balsamico‐Essigs eines baden‐württembergischen Essigherstellers keine unzulässige Anlehnung an das geschützte italienische Produkt „Aceto Balsamico di Modena“ ist. Kulinaria Deutschland e.V.

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