12 Proben Vollmilchschokoladen-Osterfiguren oder in Amtsdeutsch „österliche Schokohohlkörper“ dieser Saison sind im zuständigen Labor im Landesamt auf ihre Zusammensetzung analysiert worden.
Alle Schokoladen erfüllten die Anforderungen der Kakao-Verordnung. Trotzdem mussten zwei aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Eine Probe war darüber hinaus unzulässig gefärbt und wies eine irreführende Angabe des Zuckergehaltes auf.
Die Prüfung der beliebten Süßigkeiten umfasste folgende Details:
- Ermittlung der Gesamtkakaotrockenmasse und der Milchtrockenmasse gemäß Kakao-Verordnung und
- Bestimmung des Fett- und Zuckergehaltes zur Überprüfung der Nährwerte.
Das LALLF untersucht regelmäßig stichprobenartig Schokoladenerzeugnisse. Verpackte Lebensmittel müssen unter anderem den Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen.
Außerdem ist bei Schokolade gemäß Kakao-Verordnung die Angabe des Kakaogehaltes eine Pflicht. Er spiegelt den Gehalt an verarbeiteten Kakaobohnen und zugesetzter Kakaobutter im Schokoladenanteil des Erzeugnisses wieder. Vollmilchschokolade muss mindestens 30 % enthalten.
Quelle: LALLF
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