Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Vor fast 20 Jahren versprach die EU Verbrauchern gesetzlich festgelegte, einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Leider Fehlanzeige – weder in Deutschland noch in der EU gibt es sie bisher.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft ist 2020 einer langjährigen Forderung der Verbraucherzentralen gefolgt und hat die EU-Kommission aufgefordert, einheitliche Höchstmengenregelungen für die EU zu erarbeiten. Tatsächlich gibt es dort jetzt wieder eine entsprechende Arbeitsgruppe.
Im März 2021 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung dafür Vorschläge vorgelegt. Darüber hinaus sind aber noch weitere Regelungen beispielsweise für Pflanzenstoffe erforderlich.

Im April 2020 – im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft – hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die EU-Kommission, aufgefordert Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit einheitlich festzulegen. Damit kam das Ministerium nicht nur einer jahrelangen Forderung der Verbraucherzentralen nach, sondern auch dem gesetzlichen Auftrag (Richtlinie 2002/46/EG) aus 2002. Inzwischen gibt es sowohl bei der EU-Kommission als auch bei der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde Arbeitgruppen, die sich mit der Erarbeitung beschäftigen. Trotzdem wird es sicherlich noch 3-5 Jahre dauern.

Mit ein Auslöser für die Aufforderung war sicherlich die Nahrungsergänzungsmittel-Marktbeobachtung in der Corona-Pandemie. Mit Blick auf die COVID-19-Erkrankung wurden und werden zum Schutz vor dem neuen Corona-Virus Nahrungsergänzungsmittel mit sehr hohen Vitamin C- und vor allem Vitamin-D-Gehalten angeboten. Eine gefährliche Irreführung, gegen die die Verbraucherzentralen auch juristisch bereits vorgegangen sind.

Aktuell gibt es in Europa in Bezug auf die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln einen Flickenteppich. Viele Mitgliedstaaten haben sowohl in Bezug auf eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben erlassen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Mehr zu den bisher in Europa geltenden Regelungen finden Sie hier.

Für Deutschland gibt es bisher überhaupt keine Höchstmengen, lediglich seit 2018 unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, an die sich aber nur wenige Hersteller halten. Das zeigen die Marktchecks der Verbraucherzentralen. Diese Empfehlungen wurden im März 2021 aktualisiert und dienen nun neben anderen als wissenschaftliche Basis für die Arbeitsgruppen.

Allerdings sind darüber hinaus weitere Regelungen dringend nötig. Es gibt zahlreiche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere pflanzliche Zutaten, für die es bisher weder Höchstmengen noch Qualitätsanforderungen oder Reinheitskriterien gibt. Für diese so genannten „sonstigen Stoffe“ muss es eine Positivliste geben. Stoffe, die nicht in der Positivliste enthalten sind, sollten nicht mehr verwendet werden dürfen.

Quellen:

BMEL-Pressemitteilung Nr. 67 vom 20.04.20: Einheitlichkeit statt Flickenteppich: Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln europäisch festlegen

BfR (2021): Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15.03.2021

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen