Jahresbericht 2019 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramm erschienen

Der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in Deutschland systematisch durch die Behörden in einem bundesweit harmonisierten Programm überwacht.

Für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen sind die Bundesländer zuständig. Sie übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.

Im Jahr 2019 kontrollierten die Behörden der Länder insgesamt 2.062 Handelsbetriebe. Es wurde unter anderem überprüft, ob das Personal sachkundig ist und die angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In 4.750 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden die Qualifikation der Anwender, die Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überwacht.

Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst und Weintrauben.

Das BVL untersuchte im Auftrag der Länder bei 204 Pflanzenschutzmitteln, ob ihre Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung überein stimmen.

Das Heft steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: BVL