Mehr Transparenz bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken

BfR begrüßt neue Vorschriften zu Offenheit und Nachhaltigkeit im EU-Lebensmittelsicherheitssystem.

Vom 27. März 2021 an gilt eine neue europäische Verordnung zu Transparenzstandards bei der gesundheitlichen EU-Risikobewertung in der Lebensmittelkette. Bürgerinnen und Bürger können sich nun frühzeitig über wissenschaftliche Studien und Informationen der Antragsteller im Prozess der EU-Risikobewertung informieren. „Das BfR setzt sich seit Jahren weltweit in zahlreichen Gremien für transparentere Verfahren der Bewertung ein. Dazu gehört auch die Offenlegung von Industriestudien“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die neue Verordnung ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.“

Die neue Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie sieht neben dem frühzeitigen Zugang der Öffentlichkeit zu wissenschaftlichen Studien und Informationen auch öffentliche Konsultationen vor. Zudem kann die EU-Kommission jetzt auch zusätzliche Studien bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Auftrag geben.

Die Verordnung wird auch die Art und Weise verändern, wie die EFSA geleitet wird. So werden Vertreterinnen und Vertreter aller Mitgliedstaaten in den Verwaltungsrat aufgenommen. Zudem strebt man an, die Bewertung und das Management von Risiken in der Lebensmittelkette für die EU-Bürgerinnen und Bürger zugänglicher zu machen. Dazu sollen Instrumente und Verfahren zur Kommunikation und Einbindung verbessert werden.

Um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, hat die EFSA auch ein spezielles Webportal eingeführt. Sie hilft Interessengruppen bei der Anpassung an die neuen Regelungen. Das neue Portal wird ab dem 30. März 2021 online sein.

Die neuen Regelungen gelten für neue Mandate und Anträge, nicht jedoch rückwirkend. Für eine Übergangszeit wird bei der EFSA daher teilweise weiterhin nach den bisherigen Bestimmungen gearbeitet.

Mehr Informationen finden Sie bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Quelle: BfR