Rückstände und Kontaminanten in Frischgemüse aus konventionellem Anbau 2020

Auch in 2020 zeigt sich die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau weitgehend unverändert im Vergleich zu den Vorjahren.

Bei der Beanstandungsquote wegen Überschreitung des Höchstgehaltes, war aufgrund der Neufestsetzung der Rückstandshöchstgehalte des Wirkstoffes Chlorat ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Während in 2019 noch 18 % der Proben wegen mindestens einer Überschreitung des Höchstgehaltes zu beanstanden waren, sank die Beanstandungsquote in 2020 auf 5 %.

Werden in den Vorjahren formale Beanstandungen des Stoffes Chlorat nicht berücksichtigt, so zeigt sich die Beanstandungsquote in 2020 jedoch auf identischem Niveau. Abgesehen von vier Proben (2xPak Choi, 1x Kopfsalat und 1x Lauch) waren die nachgewiesenen Pestizidgehalte gesundheitlich unbedenklich. Gemüse aus Deutschland und anderen EU-Ländern schneidet vergleichsweise gut ab. Unser Tipp generell: Waschen Sie Gemüse vor dem Verzehr mit warmem Wasser ab, ein Teil der Rückstände lässt sich so entfernen.

Übersicht

Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2020 insgesamt 777 Proben Frischgemüse aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 750 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht. 703 dieser Proben (90 %) wiesen Rückstände von insgesamt 219 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf, siehe Anlage 3 (2019: 226 Wirkstoffe, 2018: 219, 2017: 227, 2016: 202, 2015: 210, 2014: 208). Insgesamt wurden 3700 Rückstände gefunden (gemäß den gesetzlichen Rückstandsdefinitionen, siehe auch Anlage 4). Bei 49 Gemüseproben (5 %) wurden Rückstände über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt festgestellt (siehe Tabelle 1).

Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Beanstandungsquoten, vergleichsweise hoch waren (2019: 18 %, 2018: 21 %, 2015, 2016 und 2017: 16 %), liegt die Zahl der beanstandeten Proben in 2020 deutlich niedriger. Ursächlich hierfür ist die Neufestlegung von Rückstandshöchstgehalten für das polare Pestizid Chlorat in 2020 von einem pauschalen Standardhöchstgehalt von 0,01 mg/kg Probe hin zu, in der Regel höheren, spezifischen Rückstandshöchstgehalten. In 2020 wurde lediglich bei einer Probe Tomaten ein Chlorat-Gehalt über dem neuen spezifischen Grenzwert festgestellt, wohingegen in 2019 noch insgesamt 129 Gemüseproben aus konventionellem Anbau den ehemals geltenden, pauschalen Höchstgehalt von Chlorat in Höhe von 0,01 mg/kg Probe überschritten.

Werden formale Beanstandungen von Chlorat in den Vorjahren nicht berücksichtigt (Beanstandungsquote aufgrund von Höchstgehaltsüberschreitungen ohne Chlorat in 2019: 4,9 %, 2018: 5,1 %; 2017: 4,6 %), so stellt sich die Beanstandungsquote in 2020 jedoch vollkommen unverändert dar.

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Quelle: CVUA Stuttgart