Derzeit setzt Lemonaid seine Kampagne rund um die Frage zum Zuckergehalt bei Limonaden fort.
Das Unternehmen versieht dabei seine Erfrischungsgetränke unter anderem mit dem prominenten Hinweis „Achtung, wenig Zucker“ und vermittelt, eine solche Information sei zukünftig gefordert.
„Die Fortsetzung der Kampagne dient offensichtlich der Selbstprofilierung. Dabei ist die aktuelle Auslobung „wenig Zucker“ bei den konkreten Produkten gleichermaßen fragwürdig wie rechtlich angreifbar“, ordnet Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), diese Aktion ein.
Tatsächlich ist diese massiv überzogene Darstellung in den Vorschlägen zur Überarbeitung der „Leitsätze für Erfrischungsgetränke“ so nicht vorgesehen. Richtig ist, dass zukünftig transparent über einen reduzierten Zuckergehalt informiert werden soll, wobei dies sachlich zutreffend umgesetzt werden muss.
Die nun genutzte Auslobung „wenig Zucker“ weckt insofern entsprechende Erwartungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von den Produkten des Unternehmens nicht erfüllt werden. Denn eine solche Auslobung bedarf der Überprüfung anhand der Maßstäbe der verbindlichen europäischen Rechtsvorgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung – HCVO). Dort findet sich folgende Vorgabe für die Auslobung „zuckerarm“ und vergleichbare Aussagen:
Die Auslobung „wenig Zucker“ ist eine solche Aussage, welcher eine gleiche bzw. vergleichbare Bedeutung wie die Auslobung „zuckerarm“ beigemessen werden kann. Dann dürften die entsprechend gekennzeichneten Getränke nicht mehr als 2,5 g Zucker pro 100 ml enthalten.
Auf dem Markt sind (andere) Produkte mit einem solchen niedrigen Zuckergehalt in der breiten Angebotsvielfalt von kalorien- und zuckerreduzierten Erfrischungsgetränken durchaus etabliert, die Produkte von Lemonaid entsprechen dieser Vorgabe dagegen nicht.
Für Groß ist das wenig erstaunlich: „Wie ein roter Faden zieht sich durch die Kampagne des Unternehmens eine gewisse Leichtigkeit im Umgang mit den rechtlichen Spielregeln, die eine korrekte Umsetzung der Verbraucherinformation sicherstellen sollen“.
Mit Blick auf die Stimmigkeit im Kontext „Zuckerreduktion“ stellt sich im Übrigen die Frage, warum das Unternehmen Lemonaid für den weiteren Einsatz der eigenen Flaschen ausgerechnet aktiv das Upcycling auch als „Zuckerstreuer“ empfiehlt.
In dem Zusammenhang erinnert Groß daran, dass die Branche bzw. die wafg bereits deutlich früher aktiv eigene Initiativen ergriffen hat, um über eine Fortschreibung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke einen besseren und zugleich ehrlichen Gestaltungsspielraum für die Kalorien- und Zuckerreduktion in der Unterkategorie Limonade zu erreichen. Den aktuellen Vorschlag zum Verzicht auf den bisher dort enthaltenen Mindestzuckergehalt begrüßt die wafg ausdrücklich.
Quelle: wafg