Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2020

Ende 2019 hat das sogenannte VITAL Scientific Expert Panel aktualisierte Referenzdosen für Allergene in Lebensmitteln vorgeschlagen.

Viele Allergiker reagieren bereits auf sehr geringe Mengen von Allergenen wie Nüssen, Senf oder Milch. Wenn Lebensmittel zudem speziell für Allergiker und damit für diese besonders empfindliche Verbrauchergruppe angeboten werden, stehen sie im besonderen Fokus der Lebensmittelüberwachung. Treffen Angaben wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“ nicht zu, kann akut eine Gesundheitsgefahr von diesen Produkten für den betroffenen Personenkreis ausgehen. Aber auch ohne eine solche „frei von-Bewerbung“ können Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).

Daher haben die 4 Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg die umfangreichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Allergene auch 2020 fortgeführt.
Insgesamt wurden 1713 Proben auf nicht deklarierte Allergene untersucht; dabei wurden 3978 Untersuchungen durchgeführt.

8 Proben potenziell gesundheitsschädlich

8 Proben mussten wegen nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt werden. In 4 Fällen handelte es sich um deutlich erhöhte, nicht deklarierte Anteile an Senf (eingelegter Fetakäse, Schinkenwurst sowie Frikadellen). Senf und Soja waren in einer Probe Dönerfleisch in erhöhten Mengen enthalten, ohne dass dies aus der Kennzeichnung erkennbar war. Auch in einem Haselnusseis waren mit Soja und Mandel gleich 2 Allergene in derart erhöhten Mengen enthalten, dass eine Gesundheitsgefahr für Allergiker bestand. In einer mit dem Hinweis „glutenfrei“ beworbenen Pizza aus einem Lieferservice waren hohe Anteile an Gluten nachweisbar. Dies war auch bei einer Probe Kartoffelknödel der Fall. In der Kennzeichnung waren keinerlei Hinweise auf glutenhaltige Getreidearten vorhanden. Erdnuss und Walnuss in hohen Anteilen waren in einem „Nusskuchen“ enthalten. Lediglich die Nussart Haselnuss war hier angegeben.

Die Kennzeichnung der Lebensmittel hatte trotz Vorhandenseins des jeweiligen Allergens in allergologisch relevanten Mengen dessen Abwesenheit suggeriert und damit gerade auch Allergiker angesprochen. Derartige Befunde werden in der Regel auf Lebensmittelwarnung.de, einem Portal der Bundesländer, veröffentlicht.

Anteil nicht deklarierter Allergene ähnlich wie in den Vorjahren

Mit 12,2 % hat der Anteil der nachgewiesenen, aber nicht gekennzeichneten Allergene gegenüber dem Vorjahr wieder leicht zugenommen: In insgesamt 482 Fällen (2019: 10,2 %, 2018: 12 %) waren Allergene nachweisbar, ohne dass dies aus dem Zutatenverzeichnis, der Allergendeklaration unverpackter Lebensmittel oder einem freiwilligen Allergen-Hinweis hervorging.

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Quelle: UA-BW