Bundesamt betont anlässlich des Weltbienentags die Bedeutung des Insektenschutzes

Honigbiene auf Apfelbaumblüte. Foto: Weiß / BVL

Den Bienenschutz weiter verbessern!

Anlässlich des Weltbienentages am 20. Mai erklärt der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Friedel Cramer: „Insekten sind für die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen und somit für die Ernährungssicherheit und die Biodiversität von großer Bedeutung. Es ist erfreulich, dass die Anzahl der Bienenvölker in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren auf rund 900.000 angestiegen ist“.

Für das Bundesamt ist es wichtig, die heimischen Insekten, insbesondere die Wild- und Honigbienen, zu schützen. „Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln legen wir großen Wert darauf, dass deren Anwendung für Menschen, Tiere und den Naturhaushalt sicher ist“, so Cramer. Pflanzenschutzmittel sind notwendig, um unsere Kulturpflanzen zu schützen und qualitativ hochwertige und gesunde Nahrungsmittel zu erzeugen. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen auch weiterhin Lebensmittel aus regionaler Produktion kaufen.

Um den Schutz der Bienen weiter zu verbessern, initiiert und finanziert die Bundesoberbehörde seit Jahren Forschungsprojekte zum Schutz der Bienen, die direkten Einfluss auf die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Praxis haben:

  • So dürfen eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zusammen in einer Mischung ausgebracht werden, weil diese Mischung Bienen gefährden würde.
  • Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den späten Abendstunden nach Ende des täglichen Bienenflugs angewendet werden.
  • Auch für bestimmte Zusatzstoffe von Pflanzenschutzmitteln sind vorab umfangreiche Daten zu erarbeiten, um die bienensichere Anwendung nachzuweisen.

Darüber hinaus beteiligt sich das Bundesamt aktiv an der Überarbeitung der Prüf- und Bewertungsnormen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), um einen EU-weit harmonisierten Bienenschutz im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten.

Quelle: BVL