Maßnahmen für Nachhaltigen Konsum festgelegt

Anfang Mai einigte sich die Bundesregierung in einer Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung auf ein breites Maßnahmenbündel, um den nachhaltigen Konsum zu stärken. Das Treffen fand unter der Leitung von Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, statt.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Fokus

45 Maßnahmen und Ziele priorisieren und fokussieren das seit 2016 bestehende Programm der Bundesregierung für nachhaltigen Konsum. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung betonte in seiner Sitzung die zentrale Rolle, die einem nachhaltigen Konsum für die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zukommt. Die beschlossenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, u.a. den konsumbezogenen Ausstoß von Treibhausgasen pro Einwohner bis 2030 zu halbieren.

Deutschland ist eines der ersten Länder, die zum Thema Nachhaltiger Konsum ein konkretes Regierungsprogramm vorgelegt haben. Als Teil des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum unterstützt die BLE bei der Umsetzung des Programms zusammen mit weiteren nachgeordneten Behörden der beteiligten Ministerien.

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu nachhaltigem Konsum betrifft die Bereiche Ernährung, Mobilität, Wohnen und Haushalt, Arbeit und Büro, Bekleidung sowie Freizeit und Tourismus.

BMEL und BLE unterstützen umfangreiches Maßnahmenpaket im Feld Ernährung

Das vom Staatssekretärsausschuss festgelegte Maßnahmenpaket enthält u.a. verschiedene Maßnahmen im Bedürfnisfeld Ernährung. So soll beispielsweise die Lebensmittelverschwendung pro Kopf bis 2030 auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbiert und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten verringert werden. Dieses Ziel ist in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verankert. Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung verfolgt das BMEL mit Zu gut für die Tonne! bereits seit 2012.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kennzeichnung und Bekanntmachung nachhaltig erzeugter und gesunderhaltender Lebensmittel. Dazu tragen der „Nutri-Score“ oder das Bio-Siegel sowie die Informationsmaßnahmen des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) bei.

Weitere Maßnahmen betonen die Vorbildfunktion des Bundes für eine nachhaltige Außer-Haus-Verpflegung. Diese umfassen u. a. die Erhöhung des Anteils von nach den Kriterien des Fairen Handels erzeugten Lebensmitteln in den Bundeskantinen (Zielwert für fair gehandelt Kaffee 100 Prozent bis 2025) sowie die Erhöhung des Bio-Anteils in den Bundeskantinen auf mindestens 20 Prozent bis 2025. Sie tragen somit auch zum Ziel bei, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in Deutschland auf 20 Prozent bis 2030 zu erhöhen.

Hintergrund

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten.

An der Sitzung des Staatssekretärsausschusses nahmen als Gäste teil Prof. Dr. Christa Liedtke (Folkwang Universität der Künste; Abteilungsleiterin Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie) und Prof. Rainer Grießhammer (Universität Freiburg; Senior Advisor Öko-Institut).

Beschluss Weiterentwicklung Nationales Programm für nachhaltigen Konsum 2021 (PDF, 263 KB, Nicht barrierefrei)

Quelle: BLE