Biodiversität: Parlament fordert verbindliche Ziele für Artenschutz

Damit die Ökosysteme bis 2050 angemessen geschützt werden, sind ein „Übereinkommen von Paris“ für biologische Vielfalt und ein EU-Artenschutzgesetz notwendig.

Am Dienstag verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ mit 515 zu 90 Stimmen bei 86 Enthaltungen. Damit soll auf die Krise der biologischen Vielfalt in Europa und dem Rest der Welt reagiert werden.

Der Zustand der Natur verschlechtert sich weltweit schneller denn je: Rund eine Million der insgesamt acht Millionen Arten sind nach Angaben des Weltbiodiversitätsrats IPBES vom Aussterben bedroht. Die Abgeordneten begrüßen daher das hochgesteckte Ziel der Biodiversitätsstrategie, die Ökosysteme bis 2050 wiederherzustellen, widerstandsfähig zu machen und angemessen zu schützen. Um dieses Ziel zu untermauern, fordern sie ein EU-Biodiversitätsgesetz, das mit dem EU-Klimagesetz vergleichbar ist.

Beklagenswert sei, dass die EU ihre Biodiversitätsziele für 2020 nicht erreicht habe. Mit der neuen Strategie müsse deshalb gegen die fünf Hauptverursacher des ökologischen Wandels vorgegangen werden, nämlich Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, direkte Ausbeutung von Organismen, Klimawandel, Verschmutzung und eingeschleppte gebietsfremde Arten. Außerdem müssten künftig jedes Jahr 20 Mrd. EUR für den Artenschutz ausgegeben werden.

Das Parlament fordert, dass bei der Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt im Oktober ein Abkommen nach dem Vorbild des Übereinkommens von Paris verabschiedet wird. Darin sollten die weltweiten Prioritäten für die Artenvielfalt bis 2030 und darüber hinaus festgelegt werden.

Mindestens 30 % der Landfläche und Meeresgebiete sollen Schutzgebiete sein

Die EU hat das größte Netz von Schutzgebieten weltweit. Dennoch hält das Parlament einen Naturwiederherstellungsplan für notwendig. Es wiederholt seine Forderung, mindestens 30 % der Landfläche und der Meeresgebiete als Schutzgebiete auszuweisen. Mindestens ein Drittel davon, darunter alle verbleibenden Primär- und Urwälder der EU, sollten unter noch stärkeren Schutz gestellt werden. Bei den entsprechenden Zielen für die einzelnen Mitgliedstaaten sollten deren Unterschiede hinsichtlich der geographischen Ausdehnung und des Anteils der Naturflächen berücksichtigt werden.

Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen

Das Parlament fordert, dass sich die Erhaltungstrends und der Erhaltungszustand aller geschützten Arten und Lebensräume bis 2030 nicht verschlechtert. Von allen Arten und Lebensräumen, die sich derzeit in einem schlechten Zustand befinden, sollen mindestens 30 % in einen guten Zustand gebracht werden oder wenigstens einen deutlich positiven Trend zeigen. Die EU müsse bei der Eindämmung des Handels mit bedrohten Arten und deren Bestandteilen eine führende Rolle spielen.

Biologische Vielfalt in Städten

Das Parlament setzt sich für den Aufbau einer Plattform für die Stadtbegrünung und rechtsverbindliche Ziele für Artenvielfalt in Städten ein, z. B. einen Mindestanteil begrünter Dächer bei Neubauten und ein Verbot chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel.

Bienen und andere Bestäuber

Die Abgeordneten sind dagegen, Glyphosat nach dem 31. Dezember 2022 erneut zuzulassen. Sie bekräftigen ihre Forderung, die EU-Initiative für Bestäuber dringend zu überarbeiten und einen ehrgeizigen EU-weiten Rahmen für die Überwachung von Bestäubern zu schaffen. Dieser solle klare Ziele und Indikatoren enthalten, damit der Schwund der für die Umwelt und die Ernährungssicherheit außerordentlich wichtigen Bestände von Bestäubern gestoppt wird. Sie betonen, dass die Landwirte für eine Verringerung des Bedarfs an Pflanzenschutzmitteln ein größeres Instrumentarium umweltverträglicher Pflanzenschutzlösungen benötigen.

Zitat

Berichterstatter César Luena (S&D, Spanien) erklärte: „Wir fordern heute ein EU-Biodiversitätsgesetz nach dem Vorbild des EU-Klimagesetzes. Es soll den Rahmen für den Schutz der Artenvielfalt bis 2050 schaffen. Außerdem muss es verbindliche Ziele bis 2030 enthalten. Ich bin zufrieden damit, dass wir die Hauptziele des Kommissionsvorschlags und auch den Naturwiederherstellungsplan unterstützen, mit dem mindestens 30 % der Landfläche und der Meeresgebiete der EU geschützt werden sollen. Es gibt außerdem breite Unterstützung für einen Rechtsakt für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens. Auch den Plan für eine gemeinsame Reaktion auf die Klima- und Biodiversitätskrise unterstützen wir.“

Quelle: Europäisches Parlament