Gentechnik und Lebensmittel 2020 – Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 442 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gv-Pflanzen untersucht, davon waren 22 positiv. Der Anteil positiver Proben (5,0 %) liegt damit geringfügig unter dem Niveau der letzten beiden Jahre (7,2 % in 2019 bzw. 5,6 % in 2018).

Erstmals seit dem großen Verunreinigungsfall 2009 bei Leinsaat war wieder nicht zugelassener gv-Leinsamen in vier Proben nachweisbar. Auch wurde wie im Vorjahr wieder nicht zugelassene gv-Papaya nachgewiesen; eine Probe einer gezuckerten Fruchtkonserve war betroffen.

Eine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen wurde bei einer Probe Maisstärke festgestellt.

Bei den positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 %.

Zwar etwas erhöht, aber immer noch als unauffällig zu bewerten, waren vier positive Befunde für gv-Soja über 0,1 %, die bei Tofu (2x), einem vegetarischen Alternativprodukt für Schnitzel sowie bei Sojalecithin erhalten wurden.

Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gv-Soja nachweisbar; allerdings auch hier nur in sehr geringen Spuren, sodass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.

Keine positiven Befunde wurden erhalten bei stichprobenartig überprüften Lebensmitteln aus weiteren GVO-relevanten Spezies wie Raps, Reis, Kartoffeln oder Zuckerrübe (s. Tabelle).

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Quelle: CVUA Freiburg