Systemwechsel bei der GAP, Stärkung der Verbraucher, Reduktion von Glyphosat, mehr Tierschutz

Bundesrat beschließt mehrere Gesetzesinitiativen und Verordnungen von Bundesministerin Julia Klöckner.

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen:

Gesetze

  • Nationale Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)
    • Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der GAP geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz)
    • Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der GAP einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz)
    • Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der GAP finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz)
    • Viertes Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
  • Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz
    • Viertes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
  • 17. Änderung des Arzneimittelgesetzbuches
  • Pflanzengesundheitsgesetz
  • Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz

Verordnungen

  • Mehr Tierschutz bei Hunden – Verbesserungen bei Tiertransporten
    • Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung
  • Reduktion des Einsatzes von Glyphosat
    • Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
  • Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
  • Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung/Versuchstiermeldeverordnung

Gesetze

Systemwechsel in der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP)

Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP sichern zum einen die Zukunft der Landwirtschaft – und damit die Produktion regionaler Lebensmittel in Deutschland. Zum anderen fördern sie den Umbau hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, die Umwelt und Ressourcen schont.

Julia Klöckner: „Mit der neuen GAP steigen wir ein in den Systemwechsel: Für eine Landwirtschaft, die noch mehr für den Klima- und Umweltschutz leistet und im Wettbewerb bestehen kann. Mir ist wichtig, dass unsere Bauern ihre Existenz auch in Zukunft sichern können. Nur so werden sie weiterhin hochwertige und regionale Lebensmittel produzieren. Unser Gesetzespaket zeigt, dass das nicht im Widerspruch zu mehr Umwelt- und Klimaschutz steht. Denn alle Direktzahlungen – ab dem ersten Euro – werden ab 2023 an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt. Das heißt: Keine Förderung ohne Gegenleistung.“

Kerninhalte der Gesetzentwürfe:

  • Konditionalität: Jeder Euro Direktzahlung wird an die Einhaltung von Grundanforderungen im Bereich des Umweltschutzes gebunden, etwa an die Bereitstellung nicht-produktiver Flächen oder an den Moorbodenschutz.
  • Budget für Öko-Regelungen: 25 Prozent der Direktzahlungen werden für freiwillige Leistungen reserviert, die über die Auflagen der Konditionalität hinausgehen.
  • Umschichtung: Ab 2023 werden zehn Prozent der Mittel aus der Ersten Säule der GAP in die Zweite Säule umgeschichtet, wo sie den Ländern für weitere Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen oder zur Förderung des Öko-Landbaus zur Verfügung stehen. Diese Summe steigt bis 2026 auf 15 Prozent. Für das Übergangsjahr 2022 gelten acht Prozent.
  • Umverteilung: Kleine und mittlere Betriebe werden künftig mit zwölf Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen nach Umschichtung besonders gefördert – bisher sind es nur sieben Prozent. Allein in 2023 würden so für die ersten 60 Hektare mehr als 530 Millionen Euro als Extra-Prämien gezahlt.
  • Junglandwirte: Um den Nachwuchs in der Landwirtschaft zu unterstützen, sollen junge Bäuerinnen und Bauern eine erweiterte Förderung von 98 Millionen Euro erhalten.

Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz (Gesetz zur Änderung LFGB)

Um schneller und effektiv risikobehaftete Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen zu können, verbessert Bundesministerin Julia Klöckner die Regelungen zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zudem werden Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Künftig kann die zuständige Behörde den Betreiber informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse angeboten werden. Dieser ist dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Zudem wird eine Regelung zur anonymen Probennahme geschaffen. Damit wird eine Gleichstellung zum stationären Handel erreicht.

Julia Klöckner: „Mir ist wichtig, dass es hier keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz gibt, je nachdem, wo ich einkaufe. Ob im Laden oder digital. Als Kunde muss ich mich darauf verlassen können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und dass bestmöglich kontrolliert wird. Möglich ist deshalb jetzt die anonyme Probennahme auch im Bereich des Online-Handels. Damit nehmen wir in Europa eine Vorreiterrolle ein. Zudem führen wir klare Fristen für die schnelle Rückverfolgung von Lieferketten ein. Denn ein zügiges Handeln kann zur Gefahrenabwehr entscheidend sein.“

17. Änderung des Arzneimittelgesetzbuches

Mit dem Gesetz werden Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts des Bundesministeriums präzisiert, um die Datengrundlage zu verbessern, Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen. Vorgesehen ist u. a.:

  • Nullmeldungen werden Pflicht. D. h. es gibt eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.
  • Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.

Pflanzengesundheitsgesetz

Das Gesetz dient der Durchführung von EU-Recht. Es werden Regelungen etwa zur Sanktionierung von Verstößen, zur Festlegung der Zuständigkeiten mit Blick auf neue Aufgaben auf Bundes- und Länderebene sowie zur Mitwirkung der Zollbehörden bei phytosanitären Einfuhrkontrollen getroffen.

Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz

Das Ziel von Bundesministerin Julia Klöckner ist es, den ökologischen Landbau in Deutschland weiter auszubauen: Bis 2030 sollen 20 Prozent der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Mit einer breiten Palette von Förderaktivitäten treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das voran. Mit dem staatlichen Bio-Siegel, das in diesem Jahr sein 20. Jubiläum feiert, bieten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem eine klare und vertrauenswürdige Orientierung.

Mit den gesetzlichen Anpassungen erfolgen nun Änderungen im Hinblick auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen. Unter anderem besteht zukünftig eine Ausnahmemöglichkeit von der Zertifizierungspflicht für Verkäufer geringfügiger Mengen. Zudem werden nebenstrafliche Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch der bestehenden Bio-Siegel eingeführt.

Verordnungen

Mehr Tierschutz bei Hunden – Verbesserungen bei Tiertransporten (Tierschutz-Hundeverordnung und Tierschutztransportverordnung)

Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wird der Tierschutz in der Hundehaltung und Hundezucht verbessert:

    • Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
    • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
    • Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für das gewerbsmäßige als auch für das private Züchten von Hunden.
  • Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
  • Zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsangriffen werden zunehmend Herdenschutzhunde eingesetzt, für deren Haltung nunmehr spezielle Regelungen getroffen werden, um ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung zu tragen.
  • Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
    • Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
    • Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Julia Klöckner: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden. Es gilt eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Mit meiner Verordnung verbiete ich daher unter anderem die Kettenhaltung von Hunden und verbessere die Sozialisation von Hundewelpen in der Zucht. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls. Darauf zielt auch das Ausstellungsverbot qualgezüchteter Hunde ab. Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen jedes artgerechte Verhalten verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen: Die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen wird verboten. Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen.“

Tierschutztransportverordnung: Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius in Transportmitteln ohne Lüftung und weitere Ausstattungsmerkmale muss der Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt.

Julia Klöckner: „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.“

Reduktion von Glyphosat (Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)

Mit der Verordnung setzt Bundesministerin Julia Klöckner die Glyphosat-Minderungsstrategie um. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks) wird verboten, der Einsatz in der Landwirtschaft beschränkt. Er soll nur noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.

In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API). Die bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und bestimmte Insektizide erweitert. Beim Ackerbau soll durch freiwillige Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der Hopfenanbau. Außerdem wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.

Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Mir war wichtig, dass die Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist und wettbewerbsfähig bleibt.“

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes

Mit der Verordnung werden die bestehenden Verordnungen im Tierzuchtbereich an das geänderte EU-Tierzuchtrecht angepasst und in einer Verordnung zusammengefasst.

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung / Versuchstiermeldeverordnung

Mit der Verordnung wird die zweifelsfreie Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie sichergestellt. Die Änderung der Verordnung flankiert eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die weitere Verbesserungen des Schutzes von Versuchstieren beinhaltet. Zusammen mit dem Gesetz von Bundesministerin Julia Klöckner zum besseren Schutz von Versuchstieren folgen die Maßnahmen dem Prinzip der Verbesserung, Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen.

Quelle: BMEL