Lebensmittelklarheit zeigt Wirkung: Jedes dritte Etikett wird geändert

Einkaufen, Supermarkt
Foto: anyaberkut

Bunte Bilder und große Versprechungen: Die Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln kann täuschen.

Seit zehn Jahren können verärgerte Verbraucherinnen und Verbraucher Lebensmittel an Lebensmittelklarheit melden, wenn die Etiketten oder die Werbung im Internet mehr versprechen, als das Produkt hält. Ist ein Täuschungspotenzial auch für die Expertinnen erkennbar, wird der Fall im Portal dargestellt. In vielen Fällen zeigt das Wirkung, denn bei rund jedem dritten Produkt ändern die Anbieter im Anschluss das Etikett oder die Werbung im Internet.

Werbung mit der Corona-Angst

In letzter Zeit nimmt vor allem die Verärgerung über Gesundheitsversprechen zu, wie aktuelle Beispiele aus der Corona-Zeit zeigen: In einer Zeitschrift für Diabetiker war beispielsweise eine Anzeige abgedruckt, die eine übliche Abbildung des Corona-Virus und ein Schutzschild zeigte. Der Werbetext versprach, dass das Nahrungsergänzungsmittel alle Mikronährstoffe enthalte, um „den Angriffen auf unser Immunsystem zu trotzen.“ Solche Aussagen zu Lebensmitteln sind unglaubwürdig und in vielen Fällen auch unzulässig. Nachdem ein Verbraucher die Anzeige bei Lebensmittelklarheit gemeldet hatte, mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband den Anbieter erfolgreich ab.

Alle Fälle, die aus Sicht der Redaktion eine Täuschungspotenzial aufweisen, werden im Portal unter in der Rubrik „Getäuscht?“ dargestellt. Vor allem im Internet sind zunehmend Anbieter zu finden, die ihre Produkte mit übertriebenen und teilweise unzulässigen Gesundheitsversprechen bewerben. Auch nährwertbezogene Werbung wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „proteinreich“ ärgert Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die Produkte sich gar nicht von vergleichbaren Lebensmitteln unterscheiden.

Abbildungen können täuschen

Seit zehn Jahren ein Dauerbrenner bei Lebensmittelklarheit sind Etiketten, die Zutaten groß hervorheben, welche aber nur in einer Minimenge im Lebensmittel enthalten sind. Beispiele hierfür sind Fruchtsäfte, die mit großen Abbildungen von exotischen Früchten werben. Bei genauem Hinsehen ist die Hauptzutat aber häufig Apfel- oder Orangensaft, die beworbenen Früchte sind nur zu wenigen Prozenten enthalten. Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich hier getäuscht, vor allem, wenn es sich bei den beworbenen Zutaten um hochpreisige Früchte oder Nüsse handelt. Noch ärgerlicher ist es, wenn Anbieter statt der beworbenen Zutat Aroma und/ oder Farbstoffe zugeben, dies aber auf der Schauseite nicht deutlich kennzeichnen.

Hersteller reagieren auf Kritik

Erfreulich ist: Die Arbeit von Lebensmittelklarheit zeigt Wirkung. Bei jedem dritten Produkt, das als potenziell täuschend bearbeitet wird, ändert der Anbieter das Etikett. Die tatsächliche Quote liegt voraussichtlich höher, da nicht jeder Anbieter die  Änderung an Lebensmittelklarheit meldet.

Viele Hersteller stellen Lebensmittelklarheit ein Bild der neuen Verpackung zur Verfügung und teilen mit, wann die Verpackung im Handel zu finden ist. Andere Änderungen werden nur zufällig oder bei stichprobenartigen Überprüfungen gefunden.

So arbeitet Lebensmittelklarheit.de

Lebensmittelklarheit prüft alle eingehenden Produktmeldungen. Nicht alle sind nachvollziehbar und für das Portal geeignet, zu einigen Produkten gibt es mehrfache Beschwerden. Ist die Kritik der Verbraucherin oder des Verbrauchers an der Kennzeichnung für die Expertinnen des Portals nachvollziehbar, wird der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten. Anschließend verfassen die Redakteurinnen ihre Einschätzung zur Kennzeichnung des gemeldeten Produkts.

Neben der Möglichkeit, sich über konkrete Produkte zu beschweren, können Verbraucherinnen und Verbraucher auch Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln stellen und an Umfragen teilnehmen. Sowohl Fragen als auch Meldungen an Lebensmittelklarheit liefern Hinweise, wo Missstände und Unklarheiten liegen, und tragen zu einer besseren Kennzeichnung bei.

Nähere Informationen zur Arbeit von Lebensmittelklarheit finden Sie beim Podcast „Nachgehakt“ der Verbraucherzentrale Berlin: Sonderfolge 10 Jahre Lebensmittelklarheit.

Quelle: Lebensmittelklarheit.de