Säuglings- und Kindernahrung – umfangreiche Untersuchungen mit einigen Beanstandungen

Baby
Foto: Christian Hermann on Unsplash

Zehn Proben Säuglingsmilchnahrung und acht Proben Getreidebeikost sind in den Fachlaboren des LALLF untersucht worden.

„Von den 18 Proben mussten fünf beanstandet werden“, sagt Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

Alle Proben, darunter fünf Bioprodukte, wurden auf Rückstände von Behandlungsmitteln, wie z. B. Chlorat und Glyphosat und die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber, Aluminium, Arsen, Zink, Mangan, Nickel, Kupfer untersucht. Die Proben Säuglingsmilchnahrung wurden außerdem auf das Aflatoxin M1 kontrolliert. Dieses Mykotoxin (Pilzgift) kann von verschimmeltem Futter in die Milch übergehen. Zum Untersuchungsspektrum gehörten ebenfalls die sensorische Prüfung auf Aussehen, Geruch und Geschmack sowie die Kontrolle der Kennzeichnung.

Erfreulicherweise gab es weder sensorische Mängel, noch Beanstandungen aufgrund von enthaltenen Rückständen. „Es lagen einige Spuren Rückstände vor, wie z. B. von Chlorat – einer Substanz, die bei der Verwendung von chlorhaltigen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln als Nebenprodukt entstehen kann. Aber kein Rückstand wies Gehalte oberhalb der erlaubten Höchstmengen auf“, resümiert Goltermann Bei drei Proben musste die Kennzeichnung bemängelt werden. Die Beanstandungen bezogen sich auf unvorschriftsmäßige Abkürzungen bestimmter Zutaten.

Zwei Proben Säuglingsmilch wurden aufgrund des Zusatzes von Probiotika, also Mikroorganismen, beanstandet. „Das klingt im ersten Moment nicht logisch. Aber laut des Bundesinstitutes für Risikobewertung und der EFSA sind Probiotika nicht immer sicher und haben in der Säuglingsnahrung bis dato keinen nachgewiesenen Nutzen. Daher gehören sie laut aktueller gesetzlicher Lage dort auch nicht hinein“, so Goltermann. Die Gehalte an Schwermetallen lagen bei allen Proben unter den zulässigen Höchstmengen oder waren bei fehlenden festgelegten Höchstmengen unauffällig.

In keiner der Proben Säuglingsmilchnahrung war das Mykotoxin Aflatoxin M1 nachweisbar.

Kinder sind eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. Daher sind die gesetzlichen Regelungen für Kindernahrung besonders streng.

Quelle: LALLF