Schreiben von EU-Umweltkommissar Sinkevičius an BMU und BMEL zur Umsetzung der Nitratrichtlinie

Zur nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist am 1. Mai 2020 eine neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten.

Die DüV sieht verstärkte Maßnahmen insbesondere in den Gebieten vor, in denen eine Nitratbelastung im Grundwasser hoch ist und Oberflächenwasser von Eutrophierung betroffen ist. Die neue DüV wurde seitens der Europäischen Kommission als Schritt zur vollständigen Umsetzung der Nitratrichtlinie und des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-543/16 begrüßt.

Auf der Grundlage der DüV hat die Bundesregierung vergangenen November eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, mit der eine harmonisierte Methode für die Ausweisung konkreter Gebiete, in denen diese verstärkten Maßnahmen Anwendungen finden sollen, durch die Bundesländer festgelegt wird. Mit Schreiben vom 24. Juni 2021 hat der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten geäußert.

Dazu informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete sind die Länder verantwortlich. Zur Unterstützung der Bundesländer hat das BMEL im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet, um eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder sicherzustellen.

Die Verwaltungsvorschrift ist am 11. November 2020 in Kraft getreten. Die Bundesländer hatten bis Ende 2020 Zeit, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Die Kritikpunkte der Europäischen Kommission, nämlich

  • die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen und
  • fundierte Begründungen für die Fälle vorzulegen, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen
    richten sich damit in erster Linie an die Länder. Die Länder müssen bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen sind.

Das BMEL ist bestrebt, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären. Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich sind, werden wir sie dabei auch in die Pflicht nehmen.

Bei den geäußerten Bedenken handelt es sich um sehr technische Vorgänge. Daher ist ein intensiver Austausch mit der Kommission erforderlich. Das BMEL wird daher gemeinsam mit dem BMU der Kommission vorschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen beteiligen.

Quelle: BMEL