Update: Beanstandungsquote von Cannabidiol- und Hanfprodukten immer noch sehr hoch

Das Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern an hanfhaltigen Lebensmitteln, insbesondere solchen mit hohen Cannabidiol-Gehalten, wächst kontinuierlich.

Auch im Jahr 2020 wurden über 120 hanfbasierte Produkte untersucht, um deren Rechtskonformität zu überprüfen. Wie in den Vorjahren ist die Beanstandungsquote sehr hoch. Vor allem aufgrund von nicht zugelassenen neuartigen Lebensmittelzutaten kam es bei 84 % der Proben zu einer Beanstandung. Fast 50 % der Produkte wurden aufgrund der enthaltenen Menge an THC als nicht sicher beurteilt.

Neben „klassischen“ Hanflebensmitteln wie Hanfsamen-Salatöl oder Hanfsamen-Schokolade sind mittlerweile auch hanfhaltige Back- und Teigwaren, Süßwaren und Kräutertees, Erfrischungsgetränke und Biere sowie Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt zu finden [1].

Im Fokus der Lebensmittelüberwachung stehen vor allem solche Produkte, die das nicht psychotrope Cannabinoid Cannabidiol, kurz CBD, in Form von Extrakten enthalten. Häufig werden diese Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, also z. B. als CBD-Öle oder -Kapseln (Abb. 1) verkauft und aufgrund ihrer vermeintlich positiven Wirkung auf die Gesundheit stark beworben. Bei CBD-Ölen handelt es sich meist um Hanföle, die mit CBD-reichen Hanfextrakten, -isolaten oder synthetisch gewonnenem Cannabidiol angereichert werden.

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Quelle: CVUA Karlsruhe