Geplantes EU-Lieferkettengesetz muss für mittelständische Unternehmen umsetzbar sein

In der Diskussion um ein europäisches Lieferkettengesetz fordert der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) eine an den praktischen Gegebenheiten orientierte Regelung, die auch für die vorwiegend mittelständisch geprägte deutsche Süßwarenindustrie umsetzbar ist.

Dabei muss der Geltungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes aus Sicht des BDSI eng ausgelegt werden und darf sich nur auf eigene Lieferanten, nicht aber auch auf die Lieferanten der Lieferanten erstrecken. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die komplette Lieferkette haben, sind auf ihre Lieferanten und auf vertrauenswürdige Zertifizierungen angewiesen. Das deutsche Gesetz bietet nach Einschätzung des BDSI eine geeignete Vorlage für eine einheitliche europäische Regelung, mit der gleiche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen in der EU geschaffen werden sollen.

„Die deutsche Süßwarenindustrie verarbeitet mehrere hundert Rohstoffe aus rund 150 Ländern. Ein europäisches Lieferkettengesetz muss klar definiert und verhältnismäßig sein und es darf nicht dazu führen, dass sich die Unternehmen komplett aus einer großen Zahl von Ursprungsländern zurückziehen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein“, erläutert Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI. „Stattdessen sollten Unternehmen darin bestärkt werden, bei Problemen in der Lieferkette gemeinsam mit Zulieferern, landwirtschaftlichen Kooperativen oder innerhalb der Branche nach Lösungen zu suchen,“ so Bernoth weiter.

Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Hersteller von Süßwaren, Markeneis und Knabberartikeln engagieren sich hierfür national wie international und nehmen weltweit eine führende Rolle ein. Die Hersteller setzen bereits 77 % Kakao und über 90 % Palmöl ein, welche nach Nachhaltigkeits- Standards zertifiziert sind. In den wichtigsten Zertifizierungs-Standards von Fairtrade und Rainforest Alliance werden strenge Anforderungen an die Verhinderung von missbräuchlicher Kinderarbeit gestellt und von den jeweiligen Organisationen vor Ort kontrolliert. Auch vergleichbare Unternehmensprogramme werden regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft.

Quelle: BDSI