Mobile Payment: Die wichtigsten Fakten

Mobile Payment wird immer beliebter.

Dank dem kontaktlosen Bezahlen mit Handy oder Smartwatch werden Bezahlvorgänge für Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und unkomplizierter. Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Mobile Payment“.

Frau Halm, immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen mit ihrem Smartphone oder ihrer Smartwatch. Wie funktioniert das eigentlich genau?
Um Mobile Payment nutzen zu können, braucht man ein entsprechendes Gerät. Das kann ein Smartphone oder eine Smartwatch sein, die mit einem  NFC-Chip ausgestattet ist. „NFC“ steht dabei für Nahfeldkommunikation. Außerdem muss eine Bezahl-App eingerichtet werden, in der ein Zahlungsmittel hinterlegt wird. Das kann eine Kreditkarte oder die Bankverbindung sein. Beim Bezahlen an der Kasse hält man das Smartphone oder die Watch dann an das Lesegerät und der Chip übermittelt die notwendigen Angaben. Gegebenenfalls muss man den Vorgang noch mit einer PIN, einem Fingerabdruck oder Face-ID bestätigen.

Ist es sicher mobil zu bezahlen?

Der Zahlungsvorgang an sich ist relativ sicher. Lesegerät und NFC-Chip dürfen nur wenige Zentimeter voneinander entfernt sein, damit die Daten übertragen werden können. Das Gerät kann deshalb nicht aus mehreren Metern Entfernung von Betrügern ausgelesen werden. Wenn man mit dem Handy oder der Smartwatch zahlt, wird nur eine Kopie der Daten verschlüsselt übertragen, für genau diesen einen Bezahlvorgang. Damit die Daten geschützt sind, sollten Verbraucher die jeweilige Zahlungs-App immer auf dem neuesten Stand halten. Am besten nutzt man die regelmäßigen, automatischen Sicherheitsupdates der Hersteller.

Und was mache ich, wenn ich mein Smartphone oder die Smartwatch verliere?
Das ist natürlich in vielerlei Hinsicht ungünstig! Sobald man den Verlust des Gerätes bemerkt, sollten in jedem Fall alle Karten und mit dem Gerät verknüpfte Konten gesperrt werden. Hier kann in den meisten Fällen der zentrale Sperrnotruf  unter der Nummer 116 116 helfen. Außerdem sollte man seine Abbuchungen überprüfen. Wenn man feststellt, dass nicht nachvollziehbare Beträge abgebucht wurden, sollten Verbraucher dies sofort ihrer Bank melden. Zusätzlich können sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern