Neue Leitsätze für Puddinge: „Premium“-Dessert ist jetzt näher definiert

Das Angebot an Puddingen und Desserts im Handel ist groß und vielfältig. Umso wichtiger ist eine klare und verständliche Kennzeichnung der Produkte.

Seit dem 26. März 2021 gilt die neue Fassung der „Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse“ des Deutschen Lebensmittelbuchs. Neu aufgenommen wurden Bezeichnungen wie „Wackelpudding“, „Crème brûlée“ und „Bayerisch Crème“. Die Werbung mit Begriffen wie „Premium“ oder „traditionell hergestellt“ ist nun klarer beschrieben.

„Panna Cotta“ und „Crème brûlée“ beschrieben

Die Leitsätze wurden durch die Überarbeitung neu strukturiert. Lebensmittel, die als beliebte Nachspeisen im Handel sind, sind nun jeweils in ihrer Herstellung, Bezeichnung und Beschaffenheit beschrieben. Die neue Fassung der Leitsätze hat dazu auch Zutaten aufgenommen, die die Basis veganer Desserts liefern, wie Soja, Mandel oder Hafer. Keks- und Kuchenstückchen sind als mögliche Zutaten ebenfalls genannt. Zudem wurde eine Reihe von Dessert-Bezeichnungen neu aufgenommen, darunter „Panna Cotta“ und „Crème brûlée“. Auch klassische Desserts, die bislang nicht erwähnt waren, wie „Grießpudding“, „Wackelpudding“ und „Milchreis“ sind in den Leitsätzen nun erstmals beschrieben.

Verschiedene Werbehinweise werden in den neuen Leitsätzen neu geregelt. Bewirbt der Anbieter beispielsweise die Verwendung von Schokolade oder bildet sie auf der Frontseite ab, sollte den neuen Leitsätzen zufolge auch Schokolade eingesetzt werden. Bei einem einfachen Schokoladenpudding, bei dem die Schokolade nicht hervorgehoben wird, reicht wie bisher auch die Verwendung von Kakaopulver.

Keine Zusatzstoffe bei „Traditioneller Rezeptur“

Werbehinweise wie „traditionelle“ oder „handwerkliche Herstellung“ waren bislang nicht geregelt. Die neuen Leitsätze beschreiben nun, dass bei Hinweisen oder einer Aufmachung, die auf eine traditionell handwerkliche Herstellung hinweisen, ausschließlich traditionell verwendete Zutaten wie Milch oder Sahne, Zucker, Ei und Stärke üblich sind. Lebensmittelzusatzstoffe werden nicht zugefügt, sofern sie nicht ein üblicher Bestandteil eines zusammengesetzten Lebensmittels sind, das als Zutat verwendet wird. Außerdem sollte das Dessert durch traditionelle Zubereitungsverfahren wie Kochen, Aufschlagen oder Aufschäumen hergestellt werden.

Qualitätshervorhebende Hinweise wie „Premium“ wurden für drei Produktgruppen näher definiert: Entsprechend beworbene Schokoladendesserts sollten nun mindestens fünf Prozent Schokolade oder eine entsprechende Menge Kakao enthalten. Bei entsprechend beworbener Mousse au Chocolat beträgt die Mindestmenge an Schokolade 15 Prozent. Für Premium-Fruchtdesserts sind in den neuen Leitsätzen mindestens 15 Prozent Frucht, bei intensiv schmeckenden Früchten wie Maracuja acht Prozent Frucht beschrieben, bei Zitrusfrüchten beträgt der Mindestanteil an Früchten fünf Prozent.  Eine Premium-Wein-Mousse sollte sogar mindestens 25 Prozent Wein enthalten

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind rechtlich nicht bindend. Sie beschreiben die (markt-) übliche Zusammensetzung von Lebensmitteln und für alle Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Bewertung von Lebensmitteln. Für Verbraucherinnen und Verbraucher können sie auch als Schutz vor Täuschung dienen.

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Quelle: verbraucherzentrale