Schadensausgleich für Fischer in Deutschland

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat gemeinsam mit den Bundesländern eine Rahmenrichtlinie erarbeitet, die für Fischer einen finanziellen Ausgleich für Schäden ermöglicht, die durch geschützte Arten wie Kormoran, Grau- und Silberreiher, Fischotter oder Biber verursacht werden.

Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Damit ist möglich, Binnenfischern, Betreibern von Aquakulturen und der kleinen Küstenfischerei Schäden in Höhe von bis zu sieben Millionen Euro zu ersetzen.

Bundesministerin Julia Klöckner: „Dass es in Deutschland gelungen ist, geschützte Arten wiederanzusiedeln, ist eine Bereicherung für unsere Ökosysteme. Gleichzeitig hat die Zahl der Schäden in der Fischerei und Aquakultur dadurch deutlich zugenommen. Die Einbußen für die Betroffenen sind drastisch, teils existenzbedrohend. So hat sich etwa die Zahl der Kormorane in den vergangenen 25 Jahren verzwanzigfacht. Sie fangen in Deutschland mittlerweile mehr als 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr – etwa genauso viel wie die Berufs- und Angelfischer. Deshalb hatte ich mich für Entschädigungen eingesetzt – es ist gut und richtig, dass diese nun möglich sind.“

Die nun genehmigte Rahmenrichtlinie ermöglicht es den Ländern im Falle eines konkreten Schadens schnell und zielgerichtet Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Für Schäden, die unmittelbar durch geschützte Tiere verursacht werden, sieht sie in der Binnenfischerei- und Aquakultur einen Ausgleich in Höhe von bis zu 100 Prozent vor. Bei Vorhaben im Zusammenhang mit der kleinen Küstenfischerei sind es bis zu 50 Prozent. Die Ausgleichszahlungen dienen dem Erhalt der Binnenfischerei und der kleinen Küstenfischerei sowie der Aquakultur, die hauptsächlich von Familienbetrieben als Kleinst- und Kleinunternehmen erwerbsmäßig betrieben werden. Die Richtlinie gilt bis Ende des Jahres 2026.

Quelle: BMEL