Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zum Inkrafttreten des GVWG

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet. Der DIÄTVERBAND begrüßt die im Gesetzesbeschluss enthaltene Reform in der Versorgung mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung (§ 31 Abs 5. SGB V).

Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung erstattungsfähig

Mit Inkrafttreten des GVWG wurde der Anspruch auf bilanzierte Diäten für gesetzlich Versicherte festgeschrieben und die bisher geltende Übergangsregelung in Form einer Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus dem Jahr 2005 in die Regelversorgung überführt. Mit der Überführung stellt der Gesetzgeber die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unlängst als reibungslos funktionierende Versorgung sicher (Fristenbericht des unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, 2020).

Der Auftrag des Gesetzgebers an den G-BA zur Erstellung einer Liste mit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Produkten zur enteralen Ernährung, die zum Ausschluss versorgungsrelevanter Produkte aus der Versorgung geführt hätte, wurde mit dem GVWG zurückgenommen.

DIÄTVERBAND begrüßt die regelmäßige Evaluation der Versorgung

Der G-BA erhält zudem erstmals im Jahr 2023 den Auftrag, die Versorgungssituation in einem dreijährigen Turnus zu evaluieren. Bei der Evaluation hat der G-BA die Angaben von Herstellern, wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie den Einrichtungen der Selbstverwaltung zur medizinischen Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und zur Versorgung bilanzierter Diäten zur enteralen Ernährung zu berücksichtigen. Sollte der G-BA auf Grundlage seiner Evaluation Anpassungen für erforderlich halten, sind diese innerhalb von zwei Jahren zu regeln.

Der DIÄTVERBAND begrüßt den Einbezug der Angaben von Herstellern im Rahmen der vorzunehmenden Evaluation und freut sich darauf, aktiv an dieser mitzuwirken, um auch zukünftig höchste Qualität und Sicherheit im Bereich der enteralen Ernährung gewährleisten zu können. Eine regelmäßige Evaluation durch den G-BA garantiert hierbei die stetige Integration von Innovation und Qualitätsverbesserung in die Versorgung.

Der DIÄTVERBAND bedankt sich bei allen an der Gesetzgebung Beteiligten für die verabschiedete Reform des § 31 Abs. 5 SGB V und die damit einhergehende Verbesserung in der Versorgung mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung.

Abschaffung der Ausschreibungsoption kann die Versorgung weiter verbessern

Um die Versorgung für stoffwechselerkrankte und von Mangelernährung betroffene Patientinnen und Patienten weiterhin sicherzustellen, schlägt der DIÄTVERBAND darüber hinaus die Abschaffung der Ausschreibungsoption für bilanzierte Diäten in § 31 Abs. 5 SGB V vor. Somit würde eine umfassende Rechts- und Versorgungssicherheit im Bereich enterale Ernährung entstehen.

Quelle: Bundesverband der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung (DIÄTVERBAND) e.V.; http://www.diaetverband.de

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für eine besondere Ernährung e. V.
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Quelle: www.diaetverband.de