Vegetarisch Essen mit der Ernährungspyramide

Definition und Kennzeichnung vegetarischer Lebensmittel.

Kennen Sie schon die vegetarische Ernährungspyramide? Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hat aus der bewährten Ernährungspyramide eine vegetarische Variante entwickelt. Aber was genau ist eigentlich ein vegetarisches Lebensmittel? Und wie erkennt man es beim Einkauf?

Seit 2018 sorgen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) für Klarheit bei der Bezeichnung und Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Generell gilt: Die Bezeichnung muss die Art des Lebensmittels erkennen lassen. Viele aus der Fleischbranche bekannte Bezeichnungen wie Schnitzel, Gulasch oder Wurst sind gesetzlich nicht geschützt. Daher dürfen sie grundsätzlich auch für vegetarische beziehungsweise vegane Ersatzprodukte verwendet werden – vorausgesetzt, die besonderen Eigenschaften des Produktes sind erkennbar, zum Beispiel „vegetarische Bratwurst aus Erbsenprotein“ oder „veganes Schnitzel auf Weizenproteinbasis“.

Die genaue Definition für vegane und vegetarische Lebensmittel sind in zwei vom BZfE herausgegebenen Heften zur vegetarischen Ernährungspyramide enthalten.
Und wie sieht es mit der Kennzeichnung aus? Dass es sich um ein vegetarisches Ersatzprodukt handelt, muss auf der Verpackung eindeutig erkennbar sein. Aber auch viele andere Lebensmittel, die vegetarisch sind, können als solche auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Dafür gibt es das „europäische V-Label vegetarisch“. Neben der Garantie für rein vegetarische Zutaten dürfen V-Label-Produkte nicht an Tieren getestet worden sein und auch keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten.

Die Hefte zur vegetarischen Ernährungspyramide gibt es kostenfrei zum Download unter:

  • Vegetarisch essen & trinken mit der Ernährungspyramide – Informationen für Ernährungsfachkräfte
  • Vegetarisch essen & trinken mit der Ernährungspyramide – Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Quelle: www.bzfe.de