Weinbau: 307 Hektar mehr Rebfläche in 2021

2021 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deutschlandweit rund 307 Hektar neue Rebflächen genehmigt.

Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 200 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz. Per Post, Fax und über das neue Online-Antragsverfahren der BLE wurden insgesamt rund 808 Hektar für Neuanpflanzungen beantragt – etwa 16 Prozent mehr als im Vorjahr.

Rund 157 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE im Jahr 2021 allein in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2020 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 26.943 Hektar Keltertrauben, gefolgt von der Pfalz mit 23.721 Hektar. Allein hier bewilligte die BLE 2021 zusammen rund 193 Hektar neue Rebflächen.

Seit Januar 2021 hatte die BLE insgesamt 2.793 gültige Anträge für Neuanpflanzungen entgegengenommen. Genehmigen konnte sie insgesamt 2.757 Anträge.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2021 wie folgt:

 Bundesland

genehmigte Fläche (in Hektar)

Rheinland-Pfalz 200,71
Baden-Württemberg 29,07
Bayern 17,58
Sachsen-Anhalt 11,61
Mecklenburg-Vorpommern 10,73
Nordrhein-Westfalen 6,61
Niedersachsen 6,30
Sachsen 5,63
Thüringen 5,10
Brandenburg 4,44
Schleswig-Holstein 4,30
Hessen 3,68
Saarland 1,07
Gesamt 306,83

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2021 folgende neue Rebflächen:

Bundesland

genehmigte Fläche (in Hektar)

Anbaugebiet Rheinhessen (g.U.) 156,82
Anbaugebiet Pfalz (g.U.) 36
Anbaugebiet Württemberg (g.U.) 16,26
Anbaugebiet Saale-Unstrut (g.U.) 13,74
Anbaugebiet Franken (g.U.) 9,37
Anbaugebiet Baden (g.U.) 7,98
Anbaugebiet Sachsen (g.U.) 5,82
Anbaugebiet Nahe (g.U.) 3,68
Anbaugebiet Mosel (g.U.) 2,84
Anbaugebiet Rheingau (g.U.) 1,95
Anbaugebiet Ahr (g.U.) 1,41
Anbaugebiet Mittelrhein (g.U.) 0,85
Anbaugebiet Hessische Bergstraße (g.U.) 0,3
Gesamt 257,02

Weitere rund 50 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

Hintergrundinformationen

Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist der 31. Juli.

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung.

Weitere Informationen unter www.ble.de/pflanzrechte-wein.