Freisetzung von Chlorpropanolen aus Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier

Erstmals Ergebnisse eines BÜp-Programms vorab veröffentlicht.

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2020 wurde eine Vielzahl von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier auf die Freisetzung der Chlorpropanole 1,3-DCP und 3-MCPD untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Thematik verstärkt in der amtlichen Kontrolle berücksichtig werden sollte. Erstmals werden damit die Ergebnisse eines BÜp-Programms vor dem Gesamtbericht veröffentlicht.

Im Fokus der Untersuchungen standen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, die vorhersehbar in Kontakt mit feuchten Lebensmitteln kommen. Hierzu gehörten neben Backförmchen, Kaffee- sowie Teefilter, Servietten und Küchenrolle auch Trinkhalme. Seit dem europaweiten Verbot von Trinkhalmen aus Einwegkunststoff durch die Richtlinie 2019/904/EU bzw. deutschlandweit durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung finden Verbraucherinnen und Verbraucher in Trinkhalmen aus Papier eine Alternative. Insgesamt untersuchten die Behörden der Bundesländer 256 dieser Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier auf die Freisetzung der Chlorpropanole 3-MCPD und 1,3-DCP.

Die Chlorpropanole 3-MCPD und 1,3-DCP können durch Hydrolyse aus Epichlohydrin entstehen, das als Ausgangsstoff für Nassverfestigungsmittel genutzt wird. Nassverfestigungsmittel verhindern das Ablösen von Papierfasern beim Kontakt mit flüssigen oder feuchten Lebensmitteln. Somit sollen sich Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier auch bei längerem Kontakt mit einem flüssigen oder feuchten Lebensmittel nicht auflösen.

Sowohl für 3-MCPD als auch für 1,3-DCP wurden in der Empfehlung des BfR der Serie XXXVI über Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt Beschränkungen hinsichtlich der Übergänge in Wasserextrakte, welche die realen Übergänge in Lebensmittel simulieren, ausgesprochen. Gemäß Fußnote 15 der Empfehlung darf 1,3-DCP im Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse mit einer Nachweisgrenze von 2 µg/l nicht nachweisbar sein. Der Übergang von 3-MCPD in den Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse soll so gering wie technisch möglich sein und einen Richtwert von 12 µg/l nicht überschreiten, auch wenn eine Überschreitung nicht gleichbedeutend mit einem Gesundheitsrisiko ist. Die Ergebnisse zeigen, dass 38 (14,8 %) bzw. 17 (6,6 %) der 256 untersuchten Proben nicht den Anforderungen der BfR-Empfehlung an die Freisetzung von 3-MCPD bzw. 1,3-DCP entsprachen. Besonders häufig wurden bei Trinkhalmen die BfR-Empfehlungen nicht eingehalten.

Vor diesem Hintergrund und zum vorbeugenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen im Rahmen der amtlichen Kontrollen die Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier, das mit feuchten oder flüssigen Lebensmitteln in Kontakt kommt, auf die Freisetzung von Chlorpropanolen verstärkt berücksichtigt werden. Auch soll ein Aufgreifen der Thematik in einem späteren, ggf. angepassten bundesweit koordinierten Programm in Erwägung gezogen werden.

Hintergrund

Der Bundesweite Überwachungsplan ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder einer Kombination aus beidem. Der Bundesweite Überwachungsplan wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: www.bvl.bund.de/buep.

Quelle: BVL