Lebensmittel in der EU: neue Grenzwerte für Cadmium und Blei

In der Europäischen Union gelten seit Ende August neue Höchstwerte für die Schwermetalle Cadmium und Blei in vielen Lebensmitteln. Mit diesen Maßnahmen soll im Rahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung die Aufnahme krebserregender Schadstoffe über die Nahrung weiter verringert werden.

Im Jahr 2020 wurde bei 2,7 Millionen Menschen in der Europäischen Union Krebs diagnostiziert, weitere 1,3 Millionen starben an der Krankheit. „Wir wissen, dass eine ungesunde Ernährung das Risiko einer Krebserkrankung erhöht“, erklärt EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Daher soll der Zugang zu gesunden und sicheren Lebensmitteln erleichtert werden.

Cadmium ist ein Schadstoff, den Nichtraucher in erster Linie über Lebensmittel aufnehmen. Daher werden die Cadmium-Grenzwerte unter anderem für einige Obst- und Gemüsesorten, Getreide und Ölsaaten gesenkt oder neu festgelegt. Bei Reis sind beispielsweise nur noch 0,15 statt 0,2 Milligramm Cadmium pro Kilogramm zugelassen. Obst wie Banane und Ananas dürfen höchstens 0,02 Milligramm statt 0,05 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Eine dauerhaft hohe Aufnahme von Cadmium kann nicht nur das Krebsrisiko erhöhen, sondern auch zu Nieren- und Knochenschädigungen führen.

Auch Blei wird vor allem über die Nahrung aufgenommen. Nach neuen Erkenntnissen gibt es keine Schwelle, unterhalb derer gesundheitliche Schädigungen für den Menschen sicher ausgeschlossen werden können. Daher sollte die ernährungsbedingte Exposition möglichst geringgehalten werden.

Mit der neuen Verordnung werden unter anderem strengere und zusätzliche Grenzwerte für Blei in Säuglingsnahrung, Gewürzen und Wildpilzen festgelegt. Fisch, Meeresfrüchte und Nahrungsergänzungsmittel enthalten vergleichsweise hohe Mengen an Blei. Aber auch Getreideprodukte und Gemüse können trotz relativ geringer Bleigehalte zur Aufnahme beitragen, da sie häufig verzehrt werden.

Für die meisten Salzsorten gilt nun ein Höchstgehalt von 1,0 Milligramm pro Kilogramm. Für Wein wird der Grenzwert ab der Ernte im kommenden Jahr von 0,15 auf 0,10 Milligramm pro Kilogramm gesenkt.

Quelle: Heike Kreutz, www.bzfe.de