„Food-Hacks“ zu Halloween – nicht immer unbedenklich

Foto: Verbraucherzentrale Bremen

Zu Halloween begeistern neben geschnitzte schaurigen Gesichtern in Kürbissen auch selbstgemachte gruselige Lebensmittel-Ideen, wie eine Hackfleisch-Hand in Gummihandschuhen geformt oder schwarze Getränke durch Aktivkohle. Warum das nicht immer gute Ideen sind, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen.

Trends für Grusel-Speisen zu Halloween

Im Internet kursieren kreative und lustige Rezepte, die zum Nachmachen verleiten. Diese „Food-Hacks“ begeistern häufig durch ein ansprechendes Aussehen und eine einfache Anleitung, sind aber oftmals kritisch anzusehen. Beliebt ist es, Luftballons in heiße Schokolade zu tauchen und kleine Schoko-Dessertschalen herzustellen. Auch flüssige Schokolade auf Luftpolsterfolie trocknen zu lassen, ist eine außergewöhnliche Idee. Eine “abgetrennte“ Hand, aus einem mit Hackfleisch gefüllten Gummihandschuh oder rote Flüssigkeiten in Spritzen sorgen für gruselige Stimmung. Aktivkohle soll schwarze Farbe in „Horror“-Getränke bringen.

Einfach nachmachen? Besser nicht!

„So manche Food-Hacks sind nicht zum Nachmachen geeignet. Luftballons können potentiell krebserregende Nitrosamine enthalten. Bei dem Kontakt der Luftballons mit Schokolade können die Nitrosamine in die Schokolade übergehen“, erklärt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bremen.

Auch weitere Plastikgegenstände wie Luftpolsterfolie oder Spritzen sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Es ist häufig unklar, welche Stoffe von ihnen auf Lebensmittel übergehen können. „Erwärmen Sie Schokolade in keinem Fall in der Verpackung, wenn dies nicht explizit auf der Schokoladenverpackung gekennzeichnet ist“, rät Sonja Pannenbecker.

Vinyl-Einweghandschuhe enthalten bis zu 50 Prozent Weichmacher. Diese Weichmacher können auf die Lebensmittel übergehen. Dies ist problematisch, da Weichmacher nach Aufnahme durch Lebensmittel Leber und Nieren angreifen und eine hormonähnliche Wirkung auslösen können. Bei Handschuhen aus Naturlatex besteht das Risiko, dass sich Latexproteine bei Kontakt mit warmen, fettigen oder salzigen Lebensmitteln herauslösen. Dies ist für Latexallergiker:innen problematisch, da es zu sofortigen Symptomen oder Spätreaktionen kommen kann.

Grusel-Getränke

Schwarz-färbende Aktivkohle dient in Form von Kohletabletten eigentlich der Behandlung von Durchfallerkrankungen. Sie bindet Schadstoffe, Viren, Bakterien und deren Stoffwechselprodukte, sodass der Körper diese ausscheidet. Allerdings kann die Aktivkohle auch Mineralstoffe und Vitamine binden, die dem Körper dann fehlen. Zudem kann sie die Wirkung von Medikamenten beeinträchtigen und in hoher Dosis Verstopfung verursachen. Für die Beimischung in Lebensmittel ist deshalb Vorsicht angesagt.

Auch Glitzer ist nicht immer unbedenklich. Den häufig enthaltenen Inhaltsstoff Titandioxid hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als unsicher eingestuft. Zu dem aktuell beliebten Trend der glitzernden Backartikel hat die Verbraucherzentrale Bremen einen Marktcheck durchgeführt.

Sichere Materialien für Lebensmittel

Um sicherzugehen, dass keine bedenklichen Stoffe in die Lebensmittel übergehen, sollten Verbraucher:innen nur für Lebensmittel geeignete Materialien verwenden. „Diese sind leicht an dem Hinweis „für Lebensmittelkontakt geeignet“ oder an dem Glas-Gabel-Symbol zu erkennen“, erklärt Sonja Pannenbecker. Für Lebensmittelkontaktmaterialien gibt es strenge Anforderungen, damit Bestandteile des Materials nicht in die Lebensmittel übergehen. Wichtig ist, die Materialien nur für den angegebenen Verwendungszweck zu nutzen. So ist zum Beispiel auf manchen Materialien ein Temperaturbereich für die Verwendung angegeben.

Fazit

Die bessere Wahl zum Färben von Getränken sind natürliche Lebensmittel, wie Säfte der schwarzen Johannisbeere oder der Brombeere. Für rote Getränke eignen sich Cranberry-, Kirsch- oder Blutorangensäfte. Alternativ kann Lebensmittelfarbe verwendet werden, da diese Farbstoffe für den Verzehr zugelassen sind.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen