FAQ des BfR vom 16. Dezember 2021.
Aus der Substanz Bisphenol A wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt, der neben seinem Einsatz im Haus- und Fahrzeugbau, in Verbraucherprodukten wie DVDs und Smartphones, aber auch für Behälter und Flaschen für Lebensmittel verwendet wird. Auch bei der Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen wird Bisphenol A eingesetzt. Bis zum Verbot Anfang des Jahres 2020 wurde BPA auch in Thermopapieren eingesetzt.
Im Juli 2016 wurde Bisphenol A von der Europäischen Chemikalienagentur als reproduktionstoxisch eingestuft und aufgrund dieser Einstufung im Januar 2017 als besonders besorgniserregende Substanz (Substance of Very High Concern, SVHC) nach der REACH-Verordnung identifiziert. Die REACH-Verordnung ist das derzeitig gültige europäische Chemikalienrecht. „REACH“ steht für Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“), Beschränkung und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien („Chemicals“).
Im Juni 2017 erfolgte für den Stoff eine erneute SVHC-Identifizierung aufgrund seiner Eigenschaften als sogenannter endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und im Jahr 2018 die SVHC-Identifizierung als endokriner Disruptor für die Umwelt. Als endokrine Disruptoren werden hormonell schädigende Stoffe bezeichnet.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Bisphenol A neu bewertet und das Ergebnis im Dezember 2021 veröffentlicht. Die von der EFSA neu abgeleitete tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) von Bisphenol A beträgt 0,04 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Der TDI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die täglich über die gesamte Lebenszeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann.
Der neue Wert ist etwa 100.000-fach niedriger als der bislang von der EFSA angegebene vorläufige (temporäre) gesundheitliche Richtwert. Für Menschen aller Altersgruppen überschreitet die Aufnahme von Bisphenol A aus Lebensmitteln und anderen Quellen diesen neuen Wert – obwohl die Gesamtaufnahme in der Bevölkerung seit Jahren rückläufig ist.
Seit der Veröffentlichung des temporären TDI der EFSA im Jahr 2015 sind zahlreiche neue Studien veröffentlicht worden. Hintergrund der Absenkung des TDI durch die EFSA sind vor allem Hinweise aus Studien an Mäusen, dass eine Aufnahme von Bisphenol A durch die Muttertiere während der Trächtigkeit und in der ersten Zeit nach der Geburt zu Änderungen der Zellzahlen im spezifischen Immunsystem der Nachkommen führen kann.
Inwieweit diese Auswirkungen auf das Immunsystem nachteilig für den betroffenen Organismus (Maus) und ob die Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind, ist nach Ansicht des BfR derzeit noch eine ungeklärte wissenschaftliche Frage. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Bisphenol A-Aufnahme und immunologischen Auswirkungen beim Menschen kann durch Studien an Menschen bislang nicht bestätigt werden.
Das BfR wird die Stellungnahme der EFSA nach umfassender Prüfung kommentieren.
Die Verwendung von Bisphenol A zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat wurde bereits im Jahr 2011 EU-weit verboten. Das Verbot wurde im Jahr 2018 allgemein auf Trinkgefäße und Flaschen aus Polycarbonat für Säuglinge und Kleinkinder erweitert. Für alle anderen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff ist ein Grenzwert für den Übergang von Bisphenol A ins Lebensmittel festgelegt.
Quelle: BfR