Curcumin in Nahrungsergänzungsmitteln: Gesundheitlich akzeptable tägliche Aufnahmemenge kann überschritten werden

Stellungnahme Nr. 040/2021 des BfR vom 14. Dezember 2021.

Kurkuma oder Curcumin ist nicht nur als Gewürz oder als Lebensmittelzusatzstoff (E100) bekannt. Auch Nahrungsergänzungsmittel (NEM) können Bestandteile des Wurzelstocks der Curcumapflanze enthalten, oft in Form Curcumin-angereicherter Extrakte. Darüber hinaus können diesen Produkten auch Piperin oder Piperin-angereicherte Extrakte aus Pfeffer zugesetzt sein. Piperin kann die Bioverfügbarkeit von Curcumin erhöhen, so dass Curcumin besser vom Körper aufgenommen werden kann.

Im Rahmen der Bewertung von Curcumin als Lebensmittelzusatzstoff (E100) hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI, Acceptable Daily Intake) für Curcumin von 3 mg/kg Körpergewicht (KG) und Tag abgeleitet. Der ADI gibt die Menge eines Stoffes an, die täglich über die gesamte Lebenszeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Diesen Wert hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die Bewertung gesundheitlicher Risiken durch Curcumin in Lebensmitteln, insbesondere durch Curcuminangereicherte NEM, zugrunde gelegt. Dabei sollte die Gesamtaufnahme von Curcumin über alle Aufnahmequellen langfristig nicht mehr als 3 mg/kg KG und Tag betragen.

Curcuminquellen können neben NEM auch Lebensmittelzusatzstoffe oder Gewürze sein. Bei einer längerfristigen, auch geringfügigen Überschreitung dieses Wertes können gesundheitlich unerwünschte Wirkungen auftreten. Dies gilt vor allem für empfindliche Individuen in der Bevölkerung.

Das BfR hat insbesondere untersucht, wie die gesundheitlichen Risiken beim Verzehr von Curcumin-haltigen NEM zu beurteilen sind, denen zusätzlich Piperin zugesetzt wurde, um die Bioverfügbarkeit von Curcumin zu erhöhen. Da sich derartige Produkte in ihrer genauen Zusammensetzung aber stark unterscheiden können, ist eine pauschale Bewertung aus Sicht des BfR nicht möglich. Eine Bewertung sollte immer anhand eines konkreten Produkts mit bekannter Zusammensetzung erfolgen. Es wird in diesem Zusammenhang zudem grundsätzlicher Forschungsbedarf hinsichtlich der Toxizität von Curcumin-haltigen Zubereitungen mit verbesserter Bioverfügbarkeit gesehen. Ein Aspekt ist dabei die Frage nach einer möglichen leberschädigenden Wirkung dieser Produkte, die bislang noch nicht ausreichend beantwortet werden kann. Potenziell leberschädigende Effekte wurden bei Curcumin-haltigen Produkten mit verbesserter Bioverfügbarkeit, oft durch Zusatz von Piperin, zwar bereits beobachtet. Zum Teil enthielten diese Produkte aber auch weitere Bestandteile, die ebenfalls dafür (mit)verantwortlich sein könnten.

Gegenstand der Bewertung

Von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sind immer wieder Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zu beurteilen, die Curcumin-angereicherte Extrakte aus dem Curcumawurzelstock – zum Teil in Verbindung mit Piperin bzw. Piperin-angereicherten Extrakten aus Pfeffer – enthalten.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist der Frage nachgegangen, inwieweit die gesundheitliche Bewertung für Curcumin angepasst werden muss, sobald Produkten Piperin zugesetzt ist, das die Bioverfügbarkeit von Curcumin erhöht. Dazu ergänzend hat das BfR mögliche unerwünschte Wirkungen bei der Überschreitung der akzeptablen täglichen Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) bewertet.

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Quelle: BfR