Einspruch gegen Patent auf Wassermelonen

Buschiger Wuchs der Pflanzen keine Erfindung.

Keine Patente auf Saatgut! legt Einspruch gegen ein Patent der Firma Nunhems (BASF) auf Wassermelonen aus konventioneller Zucht ein (EP2814316). Die Pflanzen haben einen buschigen Wuchs, sie wurden ursprünglich in einem Hausgarten entdeckt. Die genetische Veranlagung für den buschigen Wuchs ist zufällig entstanden. Die Firma Nunhems hat die Pflanzen lediglich mit gängigen Methoden so weiter gezüchtet, dass deren Früchte weniger Kerne enthalten. Aber der eigentliche Vorteil der Pflanzen ist, dass für ihren Anbau weniger Platz benötigt wird. Diese Eigenschaft wurde entdeckt und nicht erfunden. Patentiert wurden die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte.

„Wassermelonen mit buschigem Wuchs sind unter anderem in deren afrikanischen Ursprungsländern bekannt. Bei diesem Patent handelt es sich um einen Missbrauch des Patentrechtes, eine Fake-Erfindung, mit der die bestehenden Verbote ausgehebelt werden sollen“, sagt Verena Schmitt vom Umweltinstitut München. „BASF und das Patentamt profitieren, die Interessen der Öffentlichkeit aber werden hintergangen.“

Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen sind in Europa verboten. Doch das Europäische Patentamt (EPA), das selbst an der Vergabe von Patenten verdient, hat Mittel und Wege gefunden die Verbote zu umgehen. In diesem Fall gilt es als technische Erfindung, dass die Pflanzen mit gängigen Verfahren so bearbeitet wurden, dass sie weniger Kerne bilden (Erhöhung der Anzahl der Chromosomen). Doch dieser zusätzliche technische Schritt ist nicht notwendig, nicht erfinderisch und verändert nichts am Wuchs der Pflanzen oder der Qualität ihrer Früchte.

„Das Patent ist ein weiterer Beleg dafür, dass das EPA nicht in der Lage ist, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen. Auch der Verwaltungsrat, in dem die Beamten der 38 Vertragsstaaten des EPA sitzen und der sich heute trifft, hat weitgehend versagt“, erklärt Dagmar Urban vom Verein ARCHE NOAH. „Wir fordern deswegen jetzt eine internationale Konferenz der verantwortlichen MinisterInnen der Vertragsstaaten. Das Problem muss jetzt durch eine Initiative der Regierungen gelöst werden.“

Das EPA hat in den letzten Jahren viele Schlupflöcher etabliert: Zufällige genetische Veränderungen gelten demnach gleichermaßen als Erfindungen wie die Gentechnik. Keine Patente auf Saatgut! warnt, dass immer mehr Scheinerfindungen zum Patent angemeldet werden. So wird in vielen Fällen der Eindruck erweckt, dass die Gen-Schere CRISPR/Cas eingesetzt wurde, während die Pflanzen in Wirklichkeit aus herkömmlicher Zucht stammen.

Um diese Schlupflöcher zu schließen, hat Keine Patente auf Saatgut! eine Petition gestartet, um der Forderung nach einer Konferenz der zuständigen MinisterInnen Nachdruck zu verleihen.

Das Patent und der Text des Einspruches auf der Homepage von Keine Patente auf Saatgut!

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Quelle: Keine Patente auf Saatgut!