Lecker und sicher: Weihnachtsbäckerei mit gemahlenen Haselnüssen

Gemahlene Haselnüsse werden ganzjährig angeboten und sind gerade in der Adventszeit eine beliebte Zutat bei selbst gemachten Lebkuchen und anderem Weihnachtsgebäck.

Haselnuss
Foto: Manfred Richter auf Pixabay

Im Jahr 2021 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in einem Schwerpunkt 49 Proben gemahlener Haselnüsse auf Rückstände von Aflatoxinen. Aflatoxine sind Gifte, die von Schimmelpilzen gebildet werden, und werden als krebserregend eingestuft. Das Ergebnis der LGL-Untersuchungen: Es wurden keine Proben aufgrund gesundheitlicher Risiken beanstandet. Damit setzt sich der positive Trend aus den Vorjahren fort.

Verbraucherinnen und Verbraucher können mögliche Mykotoxinrückstände nicht selbst erkennen. Um Rückstände von Schimmelpilzgiften in Lebensmitteln nachzuweisen, bedarf es einer speziellen lebensmittelchemischen Analyse. Der EU-weit gültige Höchstgehalt für das Aflatoxin B1 liegt bei 5 µg/kg und für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 bei 10 µg/kg in Haselnüssen. Erzeugnisse mit Gehalten über dem Höchstgehalt dürfen nicht verkauft oder anders in den Verkehr gebracht werden.

Die in diesem Jahr vom LGL untersuchten Proben der gemahlenen Haselnüsse stammten überwiegend aus dem Einzelhandel. Das LGL beanstandete in diesem Jahr keine Probe aufgrund ihres Aflatoxingehaltes. Lediglich eine Probe des Jahres 2021 (dies entspricht einem Anteil von 2% der untersuchten Proben) enthielt einen etwas erhöhten Gehalt, so dass der Hersteller zu einer Überprüfung seiner Qualitätssicherungsmaßnahmen aufgefordert wurde. Die Ware war jedoch nicht zu beanstanden und auch nicht gesundheitsschädlich.

Im Vergleich dazu gab es in den beiden vorangegangenen Jahren jeweils zwei Proben, die deutlich erhöhte Gehalte aufwiesen und beanstandet wurden. Insgesamt zeigte sich auch in der Analytik ein positiver Trend: Der durchschnittliche Gehalt lag mit nur 0,6 µg/kg deutlich unter den Mittelwerten der Vorjahre (2020: 2,8 µg/kg, 2019: 2,5 µg/kg). Im Jahr 2019 stellte das LGL solche leicht erhöhten Gehalte ohne Gefahr für die Gesundheit bei 14% der untersuchten Proben fest.

Walter Jonas, Präsident des LGL, zeigt sich erfreut: „Der Trend der vergangenen drei Jahre ist positiv: Nicht nur die Zahl der Beanstandungen, sondern auch der methodisch noch nachweisbare Aflatoxingehalt geht zurück.“ Und Walter Jonas ergänzt: „Da jedoch die Bildung von Mykotoxinen stark von den jeweiligen klimatischen Verhältnissen vor der Ernte und den Lagerbedingungen im Erzeugerland abhängt, kann eine Trendumkehr für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.“

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Quelle: LGL