Neubewertung von Titandioxid: BfR zieht ähnliche Schlüsse wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat gesundheitliche Risiken von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 neu begutachtet und das Ergebnis am 6. Mai 2021 veröffentlicht. Nach einer systematischen Literaturrecherche wurden insbesondere Studien zu möglichen erbgutschädigenden (genotoxischen) Effekten durch Titandioxid ausgewertet.

Die EFSA kommt zu dem Ergebnis, dass genotoxische Wirkungen von Titandioxid nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Als Lebensmittelzusatzstoff könne Titandioxid deshalb nicht mehr länger als sicher angesehen werden. Da für genotoxische Stoffe bislang keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis ermittelt wird, konnte entsprechend keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) für die Substanz abgeleitet werden.

Das BfR hat sich mit den von der EFSA berücksichtigten Daten zur Genotoxizität befasst und zieht überwiegend die gleichen Schlüsse. Allerdings weist das BfR darauf hin, dass für eine abschließende Bewertung noch Wissenslücken bestehen. Bislang ist zum Beispiel unklar, in welchem Ausmaß und auf welche Weise Titandioxid das Erbgut schädigen kann. Welche Rolle spielen die Teilcheneigenschaften, ihre Größe, Form, kristalline Beschaffenheit? Besteht ein Krebsrisiko? Auf diese Fragen müssen noch Antworten gefunden werden.

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Quelle: BfR