Deutsches Biosafety Clearing-House in neuem Design

Unter der Webadresse www.biosicherheit-bch.de stehen die Inhalte des D-BCH mit neuem Erscheinungsbild nun auch auf mobil genutzten Endgeräten zur Verfügung.

Das deutsche Biosafety Clearing-House (D-BCH) ermöglicht einen zentralen Zugriff auf grundlegende Informationen über die biologische Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland. Sowohl die breitere Öffentlichkeit als auch das Fachpublikum sollen angesprochen werden. Das D-BCH informiert über die EU-weit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die in Deutschland geltenden Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen zum Umgang mit GVO.

Als Vertragspartei des Cartagena Protokolls hat Deutschland nationale Kontaktstellen eingerichtet. Das D-BCH enthält notwendige Kontaktdaten sowie hilfreiche Informationen zum Cartagena Protokoll selbst.

Hintergrundinformation

Deutsches Biosafety Clearing-House in neuem DesignDas D-BCH ist ein Teil des weltweiten Biosafety Clearing-House (BCH) Netzwerks, der Informationsdrehscheibe für die Vertragsstaaten des Cartagena Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist offizielle Vertragspartei des Protokolls und möchte mit dem D-BCH den Austausch und das Verständnis von Informationen zur biologischen Sicherheit von GVO fördern. Dieses Vorhaben wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) umgesetzt. Es ist die zuständige nationale Behörde für das Biosafety Clearing-House.

Auch das BCH (https://bch.cbd.int) wurde grundlegend überarbeitet und hat ein neues Design erhalten. Die Informationen zur biologischen Sicherheit von GVO weltweit sind mit einem überarbeiteten Suchwerkzeug verfügbar gemacht und mit vielen neuen Features versehen.

Quelle: BVL