Ein Nahrungsergänzungsmittel ist keine „Universalwaffe“

Nahrungsergänzungsmittel vollbringen keine Wunder. Sie können weder heilen noch als „Universalwaffe“ Krankheiten jeglicher Art fernhalten.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen Anbieter abgemahnt, der zwei seiner Produkte mit völlig überzogenen Versprechen beworben hatte. Unter anderem hatte er ein Mittel mit Lactoferrin als „Entzündungsmanager“, „Schutzschild“ und „Universalwaffe“ gegen Krankheiten bezeichnet. Inzwischen hat er die unzulässigen Aussagen von seiner Homepage entfernt.

Überzogene Krankheits- und Gesundheitsaussagen

Zuvor hatte sich ein Verbraucher bei Lebensmittelklarheit über die Werbung für zwei Produkte der artgerecht GmbH beschwert: Das Unternehmen bewarb in seinem Online-Shop das Nahrungsergänzungsmittel „L’Ferrin“ mit einer ganzen Reihe überzogener Krankheits- und Gesundheitsaussagen. Unter anderem behauptete es, das Produkt könne als eine Art „Entzündungsmanager“ den „Verlauf niedriggradiger Entzündungen aktiv beeinflussen“. In einem Film auf der Seite wurden zahlreiche weitere Versprechen gemacht, darunter die Behauptungen, das enthaltene Lactoferrin könne Viren, Bakterien und Pilze bekämpfen und Erreger unschädlich machen. Da die Aussagen als krankheitsbezogen und damit unzulässig bewertet werden können, ging der Fall an den vzbv, der das Unternehmen daraufhin abmahnte.

Die Abmahnung bezieht sich zusätzlich auf ein zweites Nahrungsergänzungsmittel der Firma, das eine Reihe von verschiedenen Bakterienstämmen enthält und diese als „probiotisch“ bezeichnet. Nach Ansicht des vzbv handelt es sich bei dem Begriff „probiotisch“ in Verbindung mit den Angaben „Optimierung der Abwehrkräfte“, „gesundes Gleichgewicht“ und „Darmflora“ um spezifische gesundheitsbezogene Angaben, für die es keine Zulassung laut Health-Claims-Verordnung gibt.

Die artgerecht GmbH hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und sowohl die kritisierten Aussagen als auch das Video von der Homepage entfernt.

Quelle: vzbv