Verbraucherschutz bei Fleisch, Käse und Fertiggerichten – stimmt die angegebene Tierart?

Die Überprüfung auf Verfälschungen oder Falschdeklarationen und damit der Schutz der Verbraucher vor Irreführung und Täuschung ist eine der Hauptaufgaben der Lebensmittelüberwachung.

Ob in einem Rindergulasch tatsächlich nur Fleisch von Rindern verarbeitet wurde, hat Einfluss auf die Gewinnspanne und Absatzmöglichkeiten. So wurden im Jahr 2013 verschiedene als Rindfleischprodukte deklarierte Lebensmittel gefunden, die bis zu 100% Pferdefleisch enthielten. Durch eine solche Falschdeklaration können zusätzliche Risiken für die Verbraucher entstehen, zumal Liefer- und Vertriebswege in solchen Fällen schwer nachvollziehbar sind.

Bei Verbrauchern spielen neben traditionellen Wertvorstellungen und emotionalen Vorbehalten gegen einzelne Tierarten auch zunehmend ethische Gründe und Aspekte des Tierwohls eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. So beispielsweise bei Käse aus Schafs- oder Ziegenmilch gegenüber Kuhmilchprodukten.

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Baden-Württembergs überprüfen daher regelmäßig Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft, ob die deklarierte Tierart sowohl in der Bezeichnung als auch in der Zutatenliste verpackter Lebensmittel tatsächlich mit dem Inhalt übereinstimmt.

Vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Stuttgart