BfR rät von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Lebensmitteln ab

Mitteilung Nr. 008/2022 vom 1. März 2022.

Bunte Förmchen aus Silikon mit weichen Blasen, die sich herunterdrücken lassen, genießen derzeit bei Kindern große Beliebtheit. Die sogenannten „Pop-it-Fidget-Toys“ werden jedoch nicht nur zum Spielen genutzt, sondern auch in der Küche beispielsweise zum Backen eingesetzt. Im Internet sind zahlreiche Anleitungen und Videos im Umlauf, die zeigen, wie die Silikon-Förmchen zur Zubereitung von Speisen wie kleinen Kuchen und Schokoladenpralinen, Götterspeise oder Eiswürfeln genutzt werden.

Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist von dieser Art des Gebrauchs abzuraten, sofern sie nicht herstellerseitig als bestimmungsgemäß ausgewiesen ist. Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen andere (gesetzliche) Anforderungen erfüllen als Spielzeug. Vereinzelte Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher Lippe (CVUA-MEL) von kommerziell verfügbaren Pop-itFidget-Toys haben gezeigt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass diese Produkte die Anforderungen an Lebensmittelbedarfsgegenstände einhalten. Bei der zweckentfremdeten Nutzung von Pop-it-Fidget-Toys zur Zubereitung von Speisen können Substanzen in das Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.

Mit ihren leuchtenden Farben und vielfältigen Formen ziehen Pop-it-Fidget-Toys nicht nur die Aufmerksamkeit von Kindern auf sich. Ihrem Hauptverwendungszweck nach handelt es sich bei den Förmchen aus Silikon um Spielzeuge mit Hautkontakt. Spielzeuge müssen bei zweckbestimmter sowie vorhersehbarer Nutzung, unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern, sicher sein. Sofern nicht explizit beworben, handelt es sich bei der Zubereitung von Lebensmitteln mit Pop-it-Fidget-Toys um eine Art der Nutzung, die von Herstellerseite nicht vorgesehen ist.

Gegenstände für den Lebensmittelkontakt müssen mit der Angabe „Für Lebensmittelkontakt“ oder mit einem besonderen Hinweis auf ihren Verwendungszweck gekennzeichnet werden oder Zeichen wie das Becher-Gabel-Symbol tragen, sofern sie nicht bereits aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig für eine Berührung mit Lebensmitteln bestimmt sind. Lebensmittelkontaktmaterialien sind Materialien, die dazu bestimmt sind oder vernünftigerweise vorhersehen lassen, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und dürfen bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Stoffe auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen oder Geruch, Geschmack, Textur oder Aussehen der Lebensmittel zu beeinträchtigen.

Werden Produkte, die nicht als Lebensmittelkontaktmaterial in Verkehr gebracht werden, ungeachtet dessen zur Aufbewahrung und Zubereitung von Lebensmitteln genutzt, können gesundheitsschädigende Substanzen in Mengen in das Lebensmittel übergehen, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden. Vor allem höhere Temperaturen, wie sie bei geschmolzener Schokolade zur Zubereitung von Pralinen oder im Backofen zur Zubereitung von Kuchen vorkommen, begünstigen Stoffübergänge aus dem Silikon.

Erste Analysen kommerziell verfügbarer Pop-it-Fidget-Toys aus Silikon durch das CVUAMEL haben ergeben, dass das eingesetzte Material bei den analysierten Produkten nicht den Anforderungen der BfR Empfehlung XV für Silikone im Lebensmittelkontakt entspricht und nach Ansicht des BfR deshalb nicht im Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden sollte.

Entsprechend rät das BfR von einer zweckentfremdeten Nutzung von Pop-it-Fidget-Toys z. B. als Eiswürfel-, Pralinen- oder Backform ab, soweit der Hersteller das entsprechende Produkt nicht explizit gekennzeichnet hat.

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Lebensmittelkontaktmaterialien:

Quelle: BfR