Genome Editing: Lockerungen überall

Großbritannien hat erste Schritte bereits beschlossen, die Schweiz auch: Der Umgang mit einfachen genom-editierten Pflanzen wird erleichtert.

Die strengen Gentechnik-Gesetze sollen dabei nicht mehr der alleinige Maßstab sein. Auch die EU arbeitet an einer Reform. Wie sie aussehen soll, ist unklar, aber schon jetzt heftig umstritten – und es wird noch Jahre dauern. Viele Staaten auf allen Kontinenten sind da längst weiter.

Auch wenn sich praktisch erst einmal nicht viel geändert hat, es war ein Signal von großer symbolischer Bedeutung: Am 18. März 2022 beschloss das Schweizer Parlament, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden und bei denen kein neues transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, künftig nicht mehr herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) gleichgestellt werden.

Es war eine überraschende Wende. Seit vielen Jahren gilt in der Schweiz ein striktes Nutzungsverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen. 2005 in einer Volksabstimmung beschlossen, wurde es seitdem alle vier Jahre immer wieder verlängert, gerade noch einmal bis 2025. Doch, anders als zuvor, betrifft das jetzt beschlossene Moratorium einfache genom-editierte Pflanzen nicht mehr, wenn sie genau so auch mit konventionellen Verfahren gezüchtet werden könnten. Bis 2024 soll nun der Bundesrat – die Schweizer Regierung – einen Vorschlag für eine „risikobasierte Zulassung“ vorlegen.

Wie diese aussieht, ob sie einfache genom-editierte Pflanzen von der Deklarationspflicht ausnimmt wie es etwa der Schweizer Bauernverband gefordert hat, ist noch unklar. Doch schon jetzt gilt für solche Pflanzen das Gentechnik-Moratorium nicht mehr. Der „radikale Meinungswechsel“ (NZZ) in beiden Kammern des Schweizer Parlaments ist auch Ausdruck eines veränderten Meinungsklimas. Es wachse eine neue Generation von Konsumentinnen heran, die nachweislich offener sei für „innovative Lösungen in der Landwirtschaft“, zitiert die NZZ eine aktuelle Studie der ETH Zürich.

Auch Großbritannien hat bereits einen neuen Kurs eingeschlagen und nutzt die Freiheiten, die sich mit dem EU-Austritt bieten. In einem ersten Schritt beschloss das Parlament, dass künftig Freilandversuche mit einfachen genom-editierten Pflanzen nicht mehr in einem aufwändigen Verfahren beantragt und genehmigt werden müssen. Nun reicht eine einfache Anmeldung. Neue Regeln für Zulassung und Anbau sollen folgen. Damit will die britische Regierung die Erforschung und Entwicklung neuer Pflanzen fördern, die etwa „den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden deutlich reduzieren“ und sie „gegen schwierige Witterungsbedingungen und den Klimawandel widerstandsfähiger machen“.

Doch nicht nur europäische Nachbarn wie die Schweiz und Großbritannien haben alte, wissenschaftlich überholte Positionen aufgegeben. Zahlreiche Länder – darunter die großen Agrarexporteure in Süd- und Nordamerika – haben inzwischen die Regeln für Zulassung und Anbau genom-editierter Pflanzen angepasst. Diese werden nicht mehr ohne Rücksicht auf die Unterschiede den Gesetzen unterworfen, die seit vielen Jahren für gentechnisch veränderte Pflanzen gelten. Im Kern orientieren sich dabei fast alle Länder am breiten wissenschaftlichen Konsens, wie er sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.

  • Ist in einer genom-editierten Pflanze keine Fremd-DNA vorhanden und hätte sie auch unter natürlichen Bedingungen durch zufällige Mutation entstehen können, wird sie wie eine klassisch gezüchtete Pflanze bewertet. Grundsätzliche Unterschiede in Bezug auf die Sicherheit bestehen nicht.
  • Sind jedoch mit Hilfe von Genome Editing-Verfahren neue Gene oder größere DNA-Abschnitte ins Genom eingefügt worden, gelten solche Pflanzen in der Regel als GVO und fallen unter die Gentechnik-Gesetze. Sie müssen den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen.

Einige Länder – etwa Argentinien, Australien oder Israel – richten sich bereits nach diesen Grundsätzen. Andere – etwa USA, Kanada, Brasilien oder Japan – schreiben ein Fall-zu-Fall-Verfahren vor: Forschungsinstitute oder Unternehmen, die eine genom-editierte Pflanze im Freiland testen oder sie als Saatgut auf den Markt bringen wollen, müssen gegenüber den Zulassungsbehörden darlegen, ob die Voraussetzungen für eine Deregulierung zutreffen.

Auch China hat Anfang des Jahren angekündigt, die Zulassung von genom-editierten Pflanzen zu vereinfachen.

Nach Nigeria hat gerade auch Kenia als zweites afrikanisches Land eigene Richtlinien in Kraft gesetzt, nach denen genom-editierte Pflanzen bewertet werden. Auch hier soll fallweise entschieden werden, ob eine neu entwickelte genom-editierte Pflanzen freigegeben wird oder besonderen Auflagen unterliegt. In Kenia laufen einige Forschungsprojekte zu regional wichtigen Kulturpflanzen wie Sorghum (Hirse), Bananen oder Mais. Ziele sind Resistenzen gegen ortstypischen Krankheiten und Schädlinge sowie eine verbesserte Dürretoleranz.

Und die EU? Seit dem denkwürdigen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das pauschal alle genom-editierten Pflanzen dem 25 Jahre alten Gentechnik-Gesetz unterwirft, sind bald vier Jahre vergangen. Nach langem Zögern hat die EU-Kommission nun endlich einen mehrstufigen Beratungsprozess in Gang gesetzt mit dem Ziel, die Gentechnik-Gesetze „an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen“ und so „Innovationen in der Landwirtschaft zu ermöglichen“. Mitte 2023 will die Kommission ihren Vorschlag präsentieren. Dann folgen noch komplizierte, sicherlich kontroverse Beratungen in Parlament und Ministerrat. Es braucht Jahre, bis sie zu einem Ende kommen.

Viele Länder außerhalb der EU werden dann bereits viele Erfahrungen gewonnen haben, ob und wie ein einfacherer Umgang mit den neuen Züchtungstechniken Innovationen fördert und zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen kann.

Quelle: Forum Bio- und Gentechnologie e.V.