Pharmakologisch wirksame Stoffe im Fleisch?

Im Jahr 2021 sind innerhalb des sogenannten Nationalen Rückstandskontrollplanes im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) 1.136 Proben tierische Lebensmittel gezielt rückstandschemisch untersucht worden.

Nicht zugelassene Wirkstoffe konnten nicht nachgewiesen werden. In nur vier Proben Rindfleisch und einer Probe Hähnchenfleisch, alle im Schlachthof entnommen, wurden Rückstände von Tierarzneimitteln gefunden. Sie mussten beanstandet werden.

Bei den Arzneimitteln handelte es sich nur in einem Fall um einen antibiotisch wirksamen Stoff und mehrfach um entzündungshemmende Mittel. Im Vergleich mit den Vorjahren könnte man daraus schlussfolgern, dass die Tierhalter den Antibiotikaeinsatz vermindert haben bzw. die Anwendung regelkonform vornehmen.

Die Beanstandungsrate liegt mit diesen Untersuchungsergebnissen bei 0,44 %. Allgemein ist das eine übliche Größenordnung, die sich in Reihe der Vorjahre und die Ergebnisse auf Bundesebene einfügt.

Neben den beiden benannten Tierarten wurden außerdem Proben von Schweinen, Milch, Eiern, Fischen, Honig und Wild analysiert.

Hintergrund

Der Nationale Rückstandskontrollplan dient der bundesweiten Überwachung der bestimmungsgemäßen Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie der Kontrolle des Freiseins tierischer Primärprodukte von verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen. Außerdem sollen damit Erkenntnisse zu den Ursachen von Belastungen gesammelt werden.

Die Untersuchung von Lebensmitteln auf Tierarzneimittelrückstände ist in verschiedenen Programmen, wie z. B. der bakteriologischen Fleischuntersuchung, dem Rückstandskontrollplan oder Landesprogrammen verankert. Die meisten Proben werden auf Antibiotika geprüft. Die Probenahme erfolgt häufig in den Schlachtbetrieben. Ziel ist die Kontrolle, ob Wartezeiten bei den geschlachteten Tieren eingehalten und die gesetzlichen Höchstmengen zugelassener Präparate nicht überschritten wurden. Außerdem wird auf Wirkstoffe geprüft, die keine Zulassung in der Tiermedizin haben. Weiterhin werden Proben in Tierhaltungsbetrieben und auf der Einzelhandelsstufe entnommen.

Quelle: LALLF