Schwermetalle und Elemente in Lebensmitteln sowie Futter unter Kontrolle

In den Jahren 2020 und 2021 sind in der Schadstoff- und Rückstandsanalytik des LALLF mehr als 10.076 Elementbestimmungen an 1.362 Einzelproben Lebensmittel und Futtermittel vorgenommen worden.

„Erfreulicherweise gab es nur in einem Fall eine Überschreitung der erlaubten Höchstmenge“, bewertet Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock das Ergebnis. Die Überschreitung bezog sich auf den Bleigehalt in einem pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel. In den Vorjahren lag die Beanstandungsrate geringfügig höher.

Die Analyseuntersuchungen der unterschiedlichen Warengruppen laufen mit modernsten Messmethoden per sogenannter Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma und auch mit der Atomabsorptionsspektrometrie. Die bestimmten Parameter sind in der Regel: Blei, Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Zink, Aluminium, Eisen, Mangan, Nickel und Chrom. Nicht für alle Elemente gibt es bei den Warengruppen Höchstmengenvorgaben. Bei unerwartet erhöhten Gehalten an Schwermetallen würden die ExpertInnen nachhaken. Das ist unter anderem wichtig, weil sich Schwermetalle im menschlichen Körper anreichern und Schädigungen der inneren Organe hervorrufen können.

Knapp 100 Proben unterschiedlichster Fisch- und Fischerzeugnisse waren in Ordnung. In regelmäßigen Abständen werden unter anderem Proben aus den Gewässern in MV analysiert.

Auch 37 Fleischproben sind in der Routineuntersuchung gewesen. Das dabei enthaltene Wildfleisch wies keine Probleme auf. „Die Zeiten, in denen wir Sorgen mit Blei in Wildfleisch hatten, sind in MV Geschichte“, sagt Goltermann. Denn inzwischen wird häufig Munition ohne Blei verwendet und damit ist dieses Problem offenbar gelöst. Ein Untersuchungsschwerpunkt der letzten zwei Jahren war Tee. In 26 Proben schwarzem und grünem Tee gab es hinsichtlich der Schwermetallgehalte nichts zu beanstanden. Neun Proben der im Trend liegenden Haferflocken wurden analysiert, ohne dass sich Auffälligkeiten zeigten.

Was landwirtschaftlichen Nutztieren gefüttert wird, ist in der Regel nach der Schlachtung auch Bestandteil von Lebensmitteln (from farm to fork). Dementsprechend wird das Futter stichprobenartig kontrolliert. 384 Futtermittelproben passierten die Fachlabore des Landesamtes, ohne dass etwas bemängelt werden musste. Hier ging es bei 233 Proben um die Bestimmung der unerwünschten Elemente Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber.

Hintergrund

Gemeinhin gelten oft alle unter dem Oberbegriff „Schwermetalle“ zusammengefassten chemischen Elemente als giftige (toxische) Substanzen. Aber viele dieser Elemente sind in Kleinstmengen lebenswichtig für den Menschen. Das sind z. B. Eisen, Zink und Mangan. Sie werden daher auch als essentielle Spurenelemente bezeichnet. Nicht essentiell sind hingegen u.a. Blei, Quecksilber und Cadmium. Sie können gesundheitsgefährdend sein, wenn sie über den festgesetzten Grenzwerten liegen.

Für einzelne Lebensmittel-(Rohstoffe) sind Höchstgehalte für verschiedene Metalle rechtlich in den folgenden Verordnungen geregelt:

  • Kontaminanten-Höchstgehalte-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006: Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganisches Zinn sowie anorganisches Arsen
  • Pestizid-Höchstgehalt-Verordnung (EG) Nr. 396/2005: Quecksilber, Kupfer
  • Trinkwasserverordnung

Quelle: LALLF