Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie „ohne Kükentöten“ steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Mehrheit der Verbraucher:innen lehnt Kükentöten ab und wünscht sich mehr Transparenz und Informationen auf den Eierpackungen.
  • Die derzeitige Kennzeichnung auf Eierpackungen „ohne Kükentöten“ ist nicht verbraucherfreundlich.
  • Die Verbraucherzentralen erwarten, dass die Hersteller die Angaben auf den Eierpackungen transparenter gestalten.

Eine repräsentative Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat im Dezember 2020 die Einstellung von Verbraucher:innen zum Thema „Kükentöten“ erfasst. Die Ergebnisse zeigen sowohl die Wünsche als auch, welche Erwartungen Kennzeichnungen wie „ohne Kükentöten“ wecken und ob Verbraucher:innen dann z.B. eine Geschlechtsbestimmung im Ei akzeptabel finden.

Verbraucher:innen wollen genauer informiert werden

In einem Punkt sind die Ergebnisse eindeutig: 85 Prozent der befragten Personen lehnen das Töten männlicher Küken ab.

Jedes Jahr schlüpften nach Angaben des statistischen Bundesamtes neben 45 Millionen weiblichen Legeküken auch rund 45 Millionen männliche Küken in deutschen Brütereien. Diese männlichen Küken wurden in den Brütereien aus ökonomischen Gründen aussortiert. Hähne sind für die Hühnereiproduktion nicht von Nutzen und eignen sich wegen ihrer geringen Mastleistung nicht als Masthühner. Aus diesem Grund wurde die große Mehrheit der männlichen Küken kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet und als Tierfutter verwendet.

Im Juni 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass das Töten männlicher Eintagsküken nur noch übergangsweise zulässig sei. Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 entschieden, dass in deutschen Brütereien ab Anfang 2022 keine männlichen Eintagsküken mehr getötet werden dürfen.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen weiter, dass die bereits im Handel befindlichen Label auf den Eierpackungen bei den befragten Personen häufig falsche Erwartungen wecken. Verbraucher:innen können bei diesen Auslobungen nicht richtig einschätzen, ob die männlichen Küken aufgezogen werden oder die Geschlechtsbestimmung im Ei angewendet wird.

Bei der Vorlage von vier verschiedenen Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten wird deutlich:

  • Nur zwei der Label („Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“) wurden mit immerhin 71 bzw. 68 Prozent richtig eingeordnet.
  • Die Bedeutung der anderen beiden Label „Bruderhahn-Patenschaft“ (Dein Landei) und „ohne Kükentöten“ (respeggt) kannten 56 bzw. 30 Prozent nicht.
  • 46 Prozent nahmen an, dass hinter „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt, was nicht der Fall war.

Was fehlt, ist die deutliche Kennzeichnung auf den Eierpackungen, wie das Kükentöten jeweils verhindert wurde.

Methoden, die das Töten von Eintagsküken verhindern

Derzeit gibt es zwei Verfahren, um das Töten der männlichen Eintagsküken der Legehennenrassen zu vermeiden:

  1. Aufzucht und Mast der männlichen Küken und
  2. Geschlechtsbestimmung im Brutei und Aussortieren der Eier mit männlichen Embryonen.

Bei der Bruderhahnmast werden die Brüder der auf hohe Legeleistung spezialisierten Legehennen aufgezogen und gemästet, obwohl das ökonomisch nicht sinnvoll ist. Die männlichen Tiere der Legehühnerrassen erbringen eine schlechte Mastleistung im Vergleich zu klassischen Masthuhnrassen. Um das zu finanzieren, werden die Eier teurer verkauft, und somit die Mast der Brüder quersubventioniert.

Ein weiterer Ansatz ist die Haltung von so genannten Zweinutzungsrassen. Das sind Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden: Weder im Fleischansatz noch in der Legeleistung erzielen sie Höchstleistungen – doch dafür können beide Geschlechter in der Nutztierhaltung eingesetzt werden. Die Hennen legen Eier und die Hähne werden für Hähnchenfleisch gemästet.

Bei der Geschlechtsbestimmung im Brutei soll das Ausbrüten und Schlüpfen männlicher Küken verhindert werden. Bei den zwei bisher marktreifen Verfahren „SELEGGT“ und „PLANTegg“ kann ab dem 9. Bruttag das Geschlecht der Embryonen bestimmt werden.

Bei beiden Verfahren werden die Bruteier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert und nicht weiter bebrütet, sondern zu Futtermitteln verarbeitet.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sich die Verbraucher:innen über die Methoden zur Vermeidung des Tötens männlicher Küken mehr Transparenz wünschen.

Bei der Frage nach der Kennzeichnung ergibt sich:

45 Prozent finden den Hinweis „ohne Kükentöten“ für beide Alternativen ausreichend – sowohl für eine Geschlechtsbestimmung im Ei als auch für eine Aufzucht der männlichen Küken.

38 Prozent der Befragten akzeptieren diese Angabe nur für die Aufzucht der männlichen Küken.

73 Prozent möchten zusätzlich die Angabe der Methode zur Vermeidung des Tötens männlicher Küken auf dem Eierkarton finden oder sogar eine Erläuterung „zum Verfahren der Geschlechterbestimmung im Ei oder zur Aufzucht und Verwendung der ‚Bruderhähne'“.

Forderungen an den Handel

Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kennzeichnungen und insbesondere die alleinige Angabe „ohne Kükentöten“ auf Eierpackungen nicht verbraucherfreundlich sind. Durch diese Angabe wird nicht klar, ob Bruderhahnmast oder Geschlechtsbestimmung im Ei stattgefunden haben.

Die Verbraucherzentralen erwarten, dass Hersteller Hühnereier hier eindeutig kennzeichnen:

Jede Eierpackung mit der Kennzeichnung „ohne Kükentöten“ muss deutlich über die eingesetzte Methode (Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnaufzucht) informieren.

Wird eine Bruderhahnmast durchgeführt, muss auch transparent gemacht werden, wie und wo die Bruderhähne aufgezogen werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bremen