Aroma in Fertigprodukten: Bio-Lebensmittel bieten mehr Transparenz

Zugesetzte Aromen verleihen Lebensmitteln häufig eine Extra-Portion Geschmack oder Duft. Woraus sie gewonnen werden, bleibt oft ein Rätsel. Die neue Öko-Verordnung schafft hier mehr Transparenz bei Bio-Lebensmitteln.

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Foto: anyaberkut

Aromen sind günstige Rohstoffe, die gleichbleibend intensiven Geschmack und Geruch möglich machen. Darum sind sie in der Lebensmittelindustrie äußerst beliebt. Sie dürfen nahezu jedem Lebensmittel zugesetzt werden. Wer sich an den Geschmack gewöhnt, dem schmecken Lebensmittel ohne Aromen meist fad.

Das verrät die Zutatenliste

Bei einem Erdbeeraroma unterscheidet das Lebensmittelrecht zwischen „Aroma“, „natürlichem Aroma“ und „natürlichem Erdbeeraroma“. „Aroma“ ist der rechtlich verpflichtende Überbegriff für verschiedene Aromen. Alle anderen Begriffe sind ausführlichere freiwillige Angaben der Hersteller.

„Natürliches Aroma“ wird aus natürlichen Rohstoffen wie Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen. „Natürliches Erdbeeraroma“ muss zu 95 Prozent aus der Erdbeere stammen. „Erdbeerextrakt“ wird sogar zu 100 Prozent aus Erdbeeren hergestellt. „Steht in der Zutatenliste nur „Aroma“, können Verbraucher davon ausgehen, dass es künstlich im Labor erzeugt wurde“, erklärt Saskia Vetter von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Neue Regelungen bei Biolebensmitteln

Seit Januar 2022 gilt die neue EU-Öko-Verordnung. Sie schreibt unter anderem neue Regelungen beim Einsatz von Aromen vor. Für Bio-Lebensmittel dürfen damit nur noch Aromaextrakte oder natürliche Aromen eingesetzt werden, die aus dem namensgebenden Ausgangsstoff stammen. Das heißt: Wenn in der Zutatenliste eines Bio-Erdbeerjoghurts „Aroma“ steht, stammt dies aus Erdbeeren. Außerdem muss auch der Trägerstoff zu 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Trägerstoffe sind Zusätze, die Aromen in ein Produkt transportieren, ohne selbst den Geschmack zu verändern.

Worauf achten beim Einkauf

Wer natürlich aromatisierte Lebensmittel kaufen möchte, ist bei Biolebensmitteln auf der sicheren Seite. Am besten ist es, Fruchtjoghurt selbst aus Naturjoghurt und frischen Früchten herzustellen. So bleiben Vitamine und andere wertvolle Nährstoffe erhalten. Tiefgekühlte Beeren sollte man vor dem Verzehr kochen, um Bakterien und Krankheitserreger unschädlich zu machen. Die Mehrheit der Aromastoffe gelten als gesundheitlich unbedenklich, für manche fehlen jedoch wichtige Daten, um sie abschließend zu bewerten.

Ein Nachteil liegt in der Gewöhnung an den intensiven Geschmack, der den Genuss natürlicher Lebensmittel auf die Dauer beeinträchtigen kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein