Gesundheitsversprechen für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram – häufig abseits der Legalität

Es ist Allgemeinwissen, dass bestimmte Nährstoffe wichtige Funktionen im menschlichen Körper erfüllen.

Beispielsweise ist für Calcium bekannt, dass eine ausreichende Versorgung mit diesem Mineralstoff für die Knochengesundheit wichtig ist. Auf Lebensmittelverpackungen, insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln, wird damit auch verkaufsfördernd geworben. Für „gesundheitsbezogene Werbung“ bei Lebensmitteln gibt es in der EU klare Regeln, die in der VO (EG) Nr. 1924/2006, der Health-Claims-Verordnung (HCV), festgelegt sind. Sätze wie „Calcium wird für die Erhaltung gesunder Knochen benötigt“ sind zulässig – übertriebene Wirkungsversprechen wie z. B. „Calcium sorgt für bruchfeste Knochen“ jedoch nicht.

Die Vorgaben der HCV sind zu befolgen, unabhängig davon, ob die Produkte vom herstellenden Betrieb selbst vermarktet werden oder ob z. B. kommerziell agierende Influencer/-innen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens und dessen Produkte mit der Werbung beauftragt werden. Für das Einhalten dieser Regeln auf den Social-Media-Kanälen gibt es allerdings nur wenig Daten, weshalb das CVUA Stuttgart eine größere Stichprobe auf der Plattform Instagram durchgeführt hat. Dabei wurde die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln betrachtet, wobei der Schwerpunkt auf baden-württembergischen Betrieben aus den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen sowie auf ausgewählten Influencer/-innen lag.

Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln auf Instagram für die Betriebe von Bedeutung ist – möglichweise sogar wichtiger als entsprechende Angaben im eigenen Onlineshop! Wir sehen die Ergebnisse der Stichprobe als Signal für die Amtliche Lebensmittelüberwachung, auch gesundheitsbezogene Werbung auf Instagram bei der Beurteilung von Proben verstärkt zu berücksichtigen.

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Quelle: CVUA Stuttgart