Unverpackt-Läden: Was Verbraucher beachten sollten

In den letzten Jahren sind, insbesondere in Großstädten, immer mehr Lebensmittelgeschäfte entstanden, in denen Produkte lose verkauft werden, sogenannte „Unverpackt-Läden“.

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Mittlerweile gibt es davon ca. 200 in Deutschland. In diesen Unverpackt-Läden bringen Kunden ihre eigenen Beutel, Becher, Schraubgläser oder Dosen mit oder die Waren werden in Mehrwegbehältnissen angeboten. Bei dieser Form des Einkaufens gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher einige Dinge zu beachten: Diese betreffen die Sicherheit der Verpackungen selbst, die Kennzeichnung der Produkte und die Hygiene.

Ganz ohne Verpackung geht es nicht

Verpackungen erfüllen mehrere Funktionen: Sie schützen die Lebensmittel vor vielfältigen Einflüssen, wie Licht oder Sauerstoff, vor Beschädigung durch Druck, Stoß oder Feuchtigkeit, vor dem Austrocknen, vor Verschmutzung und vor dem Befall mit Schädlingen oder Mikroorganismen und verlängern somit u. U. sogar die Haltbarkeit der Lebensmittel. Zum anderem bieten Verpackungen Raum für Kennzeichnungselemente, das Aufbringen von Logos oder für Werbung. Für den Handel bieten die Verpackungen logistische Vorteile beim Transport und Stapeln. Außerdem erleichtern Verpackungen die Zuordnung an der Kasse.

Hygiene hat Vorfahrt

Grundsätzlich gibt es keine Regelung, die Kunden das Mitbringen von Behältnissen zum Abpacken von Lebensmitteln untersagen würde. Jedoch obliegt dem Lebensmittelunternehmer die Entscheidung darüber, ob Lebensmittel unverpackt abgegeben werden. Er trägt die Verantwortung, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind und hat die einschlägigen allgemeinen Hygienevorschriften zu erfüllen (Art. 3 der VO (EG) Nr. 852/2004).

Wiederverwendbare Verpackung – richtige Wahl schafft Sicherheit

Nicht alle Materialien sind dazu geeignet, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Im Gegenteil: Je nach Beschaffenheit können unerwünschte und sogar teils gesundheitsschädliche Stoffe in die Lebensmittel übergehen. Nutzen Sie daher für die Verpackung von Lebensmitteln ausschließlich Behältnisse oder Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind. Das kann man z.B. am Glas-Gabel-Symbol erkennen. Beutel und Gefäße sollten regelmäßig und gründlich gereinigt werden, insbesondere vor dem Befüllen.

Einwegverpackungen, die noch einmal für den Einkauf in Unverpackt-Läden verwendet werden sollen, müssen mit Bedacht ausgewählt und gereinigt werden. Nutzen Sie diese nur für solche Arten von Lebensmitteln, die auch ursprünglich darin verpackt waren. Einwegverpackungen sind jedoch meist nicht für längere Lagerungen oder die Zubereitung von Lebensmitteln geeignet.

Kennzeichnung – auch bei unverpackter Ware ein Muss

Auch für lose Ware sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften beim Verkauf einzuhalten. Alle erforderlichen Angaben müssen gut sichtbar, deutlich, gut lesbar und in deutscher Sprache sein, z. B. auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels. Vor dem Kauf sind hierbei v.a. Hinweise zu Allergenen wichtig. Verbraucher selbst sollten beachten: Bei der Verwendung unzureichend gekennzeichneter Gefäße kann es zu Verwechslungen mit anderen Produkten oder Lebensmitteln kommen. Dies ist u.a. auch für Allergiker entscheidend.

Regeln beim „Unverpackt“-Einkauf

Unverpackt-Läden haben ihre eigenen Hygiene-Konzepte. Diese können Sie beim Verkaufspersonal erfragen. Beachten Sie außerdem die Hinweise im Laden oder fragen Sie vor Ort nach, was beim Befüllen und Verpacken der Ware zu beachten ist. Häufig werden Handdesinfektionsspender und Einmalhandschuhe angeboten. Beim Befüllen der Gefäße sollten Verbraucher auf Handhygiene achten und die angebotenen Zangen oder Schaufeln benutzen. Oft ist ein Anfassen der Ware an den Abfüllstationen der Unverpackt-Läden auch gar nicht erst möglich.

Neben dem Einkauf in Unverpackt-Läden können Sie aber auch beim regulären Einkauf Verpackungsmüll einsparen, indem Sie Ihren Einkauf mit Stoffbeuteln transportieren. Verzichten Sie nicht nur auf Einweg-Tragetaschen, sondern auch auf die sog. „Hemdchentüten“ oder „Knotenbeutel“ bei Obst und Gemüse oder die Papiertüte beim Brötchenkauf. Sie können auch in Ihrem normalen Supermarkt nachfragen, ob man Ihnen frische Produkte, wie Fleisch, Käse oder Wurst, in mitgebrachten Gefäßen verkauft. Die Entscheidung liegt aber letztlich beim Händler. Entscheidend ist – auch beim verpackungsfreien Verkauf – dass es nicht zu einer Beeinträchtigung der Hygiene und der Lebensmittelsicherheit kommt.

Quelle: BVL