Warum Fruchtgummis gar keinen Fruchtanteil enthalten müssen

Leider geht es auch ohne.

Gummibärchen, Fruchtgummi
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Überfällt einen die Naschlust sind Gummibären oder andere Fruchtgummis meist nicht weit. In unterschiedlichen Farben, Formen und Geschmacksrichtungen laden sie Groß und Klein zum Zugreifen ein. „Manche Naschkatze fragt sich aber, wo die Frucht im Fruchtgummi ist“, berichtet Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was in Fruchtgummis eigentlich schon vom Namen her enthalten sein sollte, ist rechtlich nämlich nicht geregelt, sondern nur in einer Richtlinie des Bundesverbandes der der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) niedergeschrieben. Darin heißt es, dass auch bei ausschließlicher Verwendung von Aromen mit der Bezeichnung, Abbildungen oder Form der Produkte auf Früchte hingewiesen werden darf. Das heißt, Fruchtgummis können Fruchtanteile enthalten, müssen es aber nicht. Nur der Blick in das Zutatenverzeichnis, klärt auf, ob tatsächlich Frucht oder Fruchtsaft im Produkt vorhanden sind.

„Wird mit einem Geschmackshinweis geworben, also beispielsweise ‚Erdbeergeschmack‘ ist das ein eindeutiger Hinweis, dass der Geschmack durch Aroma erzeugt wird“, weiß Brendel. Das gilt im Übrigen nicht nur für Fruchtgummis sondern auch bei anderen Lebensmitteln.

Fakt ist aber, dass Fruchtgummis aus verschiedenen Zuckern und Süßungsmitteln mit Geliermitteln oder Stärke sowie färbenden und geschmackgebenden Zutaten hergestellt werden. Außer dem Naschvergnügen bieten sie aus Ernährungssicht daher recht wenig, auch wenn sie mehr oder weniger Frucht- oder Fruchtsaftanteile enthalten. „Auch der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu diesen Süßigkeiten ist Werbeargument und kein Ernährungsvorteil“, informiert Brendel und rät deshalb weiter: „Besser nur naschen und nicht allzu kräftig zulangen.“

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen